Unser Heimatkreis Lyck in der Zeit des Deutschen Ordens (1231 - 1525)

 Nachdem der Hochmeister des Deutschen Ordens, Hermann von Salza, die Rechtsgrundlage für sein Vorhaben geschaffen hatte — das war die legitimste und gültigste jener Zeit -, begann er 1231 die Eroberung des Prußenlandes mit einem kleinen Aufgebot von Ordensrittern und Kreuzfahrern unter Führung seines Landmeisters Hermann B a 1k. Von V o g e l s a n g aus überschritt Hermann Ba1k die Weichsel. Von hier aus zogen die Kreuzritter weichselabwärts und gründeten die Burgen Kulm (1232) und Marienwerder (1233). Deutsche Ordensritter und Kreuzfahrer, die Herzöge Swantopolk und Sambor von Pommerellen, die polnischen Fürsten von Masowien, Kujawien und Großpolen und Herzog Hein­rich 1. von Breslau mit ihren Mannen eroberten gemeinsam den preußischen Gau Pomesanien von der 1233 gegründeten Burg Marienwerder aus. Die Prußen wurden an der Sigurne (Sorge), dem südlichsten Zufluß des Drausen- Sees, ge­schlagen, die Burg Rheden wurde zur Sicherung des Kulmerlandes 1234 errich­tet. Der Kampf gegen die heidnischen Prußen war mithin kein Ausfluß deutscher Eroberungslust, sondern ein Beweis für die deutsch-slawische Gemeinschaft in diesem Raum.

Da das Mündungsgebiet der Weichsel mit Danzig dem Herzog von Pommerellen gehörte, zogen die Ordensritter mit ihrer Heerschar die Nogat abwärts zum Frischen Haff und gründeten die Burgen Elbing (1237), Balga (1239) und Braunsberg (1241). Der Wasserweg war die sicherste Nachschubstraße. Um die Burgen Thorn, Kulm und Marienwerder entstanden bald nach ihrem Bau städti­sche Siedlungen, die bereits in der ,,Kulmer Handfeste“ ihre Verfassung erhielten. Um die Burg Elbing siedelten sich Kolonisten aus Lübeck und Meißen an. Aus Schlesien kamen die ersten Siedler ins Kulmerland. Bezeichnend für die enge Ver­bindung des Ordens zu den benachbarten polnischen Fürsten sind die damals abge­schlossenen Handeslverträge, so der Vertrag mit Wladislaw Odonitz, Herzog von Großpolen zu Kalisch vom 15. Februar 1238, der den ins Kulmerland und nach Preußen ziehenden Kreuzfahrern Zollfreiheit und den zuziehenden Siedlern Zoll-ermäßigung an den Zollstätten in Posen und Gnesen gewährte‘).

Die Burgenkette von Thorn über Elbing bis Braunsberg bildete die Basis für die Unterwerfung der prußischen Landschaften Pogesanien, Natangen, War­mien und Barten.

Der Orden hatte hier ohne schwere Verluste den unorganisierten Widerstand der Prußen rasch gebrochen und das Gebiet bis 1241 unterworfen. Das gewonnene Land wurde durch Anlage weiterer Burgen und Städte gesichert.

 

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Im Jahre 1242 erhoben sich die Prußen nach einer Niederlage des Ordens am Pei­pus-See in Livland. Erst nach mehrjährigen Kämpfen, in denen auch polnische Für­sten von Masowien, Kujawien und Polen auf der Seite des Ordens kämpften, gelang es, den Aufstand niederzuschlagen. Im Friedensvertrag zu Christburg am 7. Fe­bruar 1249 regelte der Orden die Verhältnisse zu den Prußen von Pomesanien, Warmien und Natangen und bestimmte u. a.

Die Prußen hatten sich zum Christentum zu bekehren und den Orden anzuerken­nen; mit derAnnahme des Christentums wurde den Prußen volle persönliche Freiheit, volles Besitzrecht auch an Land und soziale Gleichstellung mit den Deutschen zugesichert.

Die päpstliche Missionstheorie kam hier zum Zuge; die einmal bekehrten Prußen wurden als gleichberechtigte Partner anerkannt. Hier ist festzuhalten, daß der Deutsche Orden sich mithin nicht gegen den Willen der Polen im Prußenland fest­gesetzt hat, sondern mit ihrer tatkräftigen Hilfe; die Unterwerfung des Prußenlan­des war nicht eine Tat eroberungslustiger und ländergieriger deutscher Ordensrit­ter, sondern ein gemeinsames abendländisches Unternehmen zu Ehren Gottes und der christlichen Kirche, wobei die Deutschen die Führung hatten und die meisten Opfer brachten.

Im Jahre 1251 regelte Papst Innozenz IV. die kirchlichen Verhältnisse. Er machte Albert Suerbeer zum Erzibschof für Preußen, Livland und Estland, mit Sitz in R i g a. Wenn auch dessen Metropolitengewalt über Preußen nur rein for­mal blieb, so war mit dieser Unterstellung unter den Erzbischof von Riga und nicht unter das polnische Episkopat in Gnesen auch kirchlich anerkannt, daß das Preußenland zu den Ostseeländern gehörte und nicht zum binnenländischen Polen.

Nachdem der Westen unterworfen war, konnte der Orden die Besetzung von Galinden und vom Samland in Angriff nemen. Während Galinden das in den letzten Jahrhunderten durch die schweren Kämpfe mit seinen slawischen Nachbarn stark entvölkert war, ohne große Mühe erobert wurde, erforderte die Bezwingung des volkreichen Ermlandes harte Kämpfe. Mit Hilfe eines großen Kreuzheeres unter König Ottokar II. von Böhmen und der Unterstützung der Hansestadt Lübeck gelang dieses Vorhaben. 1255 wurde Königsberg — zu Ehren des Böhmenkönigs so genannt — an der Pregelmündung gegründet.

Im Jahre 1260 war die Unterwerfung des inneren Prußenlandes abgeschlossen.. Nur die Randgebiete, die Prußengaue Schalauen, Nadrauen und Sudauen waren noch frei, deren Einwohner noch nicht zum Christentum bekehrt. Da erhoben sich die Litauer und mit ihnen Teile der Prußen unter Führung des in Magdeburg erzogenen Prußenfürsten Heinrich Monte. Der Orden geriet in äußerste Bedrängnis, zumal die Sudauer die Aufständischen unterstützten und tief ins Ordensland einfielen. Erst nach jahrelangen Kämpfen gelang es, den Aufstand nie­derzuschlagen und das besetzte Prußenland zu befriedigen.

Nur noch drei prußische Gaue hatten Kreuzritter noch nicht betreten. Im Jahre 1273 konnte die Besetzung der Gebiete der Schalauer und Nadrauer rasch vollzogen werden. Dagegen erforderte die Unterwerfung des volkreichen und räumlich weit über die spätere ostpreußische Grenze hinausgehenden Gebietes der Sudauer ein hartes zehnjähriges Ringen.

Die Seenenge von Lötzen bildete das Einfallstor für die Ordensritterheere. Der Kampf mit den Sudauern begann nach gründlicher Vorbereitung und Er­kundung 1277. Kymenow bzw. Potime südlich des Löwentinsees und Meruniske (Mierunsken, nordöstlich Treuburg) waren die zuerst von den Ordensrittern unter Landmeister Konrad von T h i e r berg umkämpften sudauischen Gebiete.

Zu gleicher Zeit unternahmen einige Sudauerhäuptlinge zunächst erfolgreiche Raubzüge tief ins Ordensland hinein. Hier konnten sich nur einige feste Plätze wie z. .B. Tapiau halten.

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Nach der Vernichtung des vorgepreschten Sudauerheeres setzte der Orden 1281 mit seiner gesamten Macht die Eroberung des Sudauerlandes fort. Der Hauptstoß richtete sich gegen den Sudauerhäuptling Skomand, der dem Orden bisher schwer zugesetzt und sich recht erfolgreich zur Wehr gesetzt hatte. Sein Land im späteren Kreise L y c k gelegen wurde schließlich erobert und Skomands Burg zer­stört, die am Skomentner-See östlich Lyck lag. Skomand hatte den Ordensritter Ludwig von Liebenzell gefangen genommen, diesen aber nach kurzer Zeit wie­der freigelassen. Skomand hatte erkannt, daß sich die Sudauer im angestammten Gebiet nicht mehr halten konnten; deshalb zog er mit seiner Sippe ,,ad terram Rus­siam“, d. h. nach Weißrußland ab. Wenig später versuchte er erneut sein Glück mit den Waffen gegen den Orden. Schließlich entschloß er sich von der Erfolglosigkeit seiner Unternehmungen überzeugt, vielleicht auch von seinem Gefangenen, dem Ordensritter von Liebenzell beeinflußt, sich dem Orden zu unterwerfen und den christlichen Glauben anzunehmen. Wenige Jahre nach seiner Unterwerfung 1285 erhielten er und seine 3 Söhne das Dorf Steynio im späteren Amt Pr. Eylau; sie gehörten von da an zum hohen preußischen Adel.

Die Nachkommen des Sudauerhäuptlings Skomand erhielten später größeren Landbesitz bei Gerdauen.

Bei einer weiteren großangelegten Unternehmung des Ordens gegen das südlichste sudauische Gebiet,, Silia“ wurde der sudauische ,,Hauptmann“ Wadole getötet. Der Ordensritter Ludwig von Liebenzell geriet erneut in sudauische Ge­fangenschaft. Es gelang ihm jedoch, den Wächter, ,,den Edlen“ Cantegerde zum Christentum zu bekehren; Cantegerde zog mit seinem ganzen Gefolge mit etwa 1600 Menschen freiwillig in das Ordensland, wo sie im Samland im später soge­nannten ,,sudauischen Winkel“ angesiedelt wurden. Im Jahre 1285 erhielt C antegerde in der Komturei Christ burg, im späteren Pr. Holland, Besitzungen über­tragen.

Weitere sudauische Häuptlinge leisteten noch einige Zeit Widerstand, gaben aber dann auf und zogen mit ihrem Gefolge wie z. B. Scurdo nach Litauen in die Nähe von Grodno, weil sie ihrem heidnischen Glauben treu bleiben wollten. Die Ansicht einiger polnischer Historiker, daß die Sudauer von den ,,Kreuzrittern“ — so bezeichnen Polen die Ritter des Deutschen Ordens abwertend — ,,mit Stumpf und Stil ausgerottet“ worden seien, ist abwegig, H. und G. Mortensen haben hierzu eine aufschlußreiche Gegendarstellung gegeben. Danach ist von einer ,,Entsiedlung“ des sudauischen Gebietes als Folge der Kampfhandlungen auszuge­hen. Der vor einiger Zeit verstorbene Professor Dr. Wenskus schreibt hierzu:

,,Bereits angesichts der Tatsache, daß schon zwei Generationen nach der Beendigung der Eroberung Preußens, Prußen einen starken Anteil an der Erschließung und Auf-siedlung der Wildnis haben, könnte man dieAuffassung vom Völkermord des Ordens als widerlegt ansehen“   Trotz der Grausamkeit, mit der der Kampf auf beiden Sei­ten geführt wurde, war das Ziel des Ordens keinesweg auf Ausrottung des Gegners oder nur seine Entrechtung gerichtet“   Selbst der heldenhafte Sudauerfürst Sk o -m a n d, der bis zuletzt Widerstand geleistet hatte und dann nach Litauen ausgewichen war, kam nach Preußen zurück und erhielt in Na tangen ein größeres Gut zum Un­terhalt, wie überhaupt die Aufständischenführer und Hauptleute mit Familien von den zuletzt unterworfenen prußischen Stdmmen in sicheren, kontrollierten Gebieten, wie die Gegend zwischen Christburg und Elbing und im Samland (Sudauer­winkel) angesiedelt wurden“    Viele nach Litauen Geflüchtete kehrten in das neue vom Orden beherrschte Gebiet zurück.“

Wenn die Wildniskolonisation nicht gleich der Eroberung folgte, so war der Hauptgrund der Mangel an Menschen. Der Strom deutscher Kolonisten aus deut­schen Landen wurde im 13. Jahrhundert fast völlig von den westlichen, meist schon mehr kultivierten Gebieten des Ordensiandes aufgesogen; das fast durchweg wal­dige und in weiten Teilen sandige Gebiet, das außerdem nahezu völlig wegelos war, erschien den Neusiedlern an sich schon wenig verlockend; hinzu kam die Unsicher­heit durch Einfälle der Litauer und Polen und die unsichere Grenzsituation im Sü­den und Osten. Schließlich war das Hauptziel des Ordens, Sicherung seines Terri­toriums zum Deutschen Reich zu gewinnen. Erst als dieses Ziel mit dem Erwerb von Pommerellen 1309 erreicht war, hielt die Ordensführung - der Hochmei­stersitz war von Venedig im Jahre 1309 in das Komtureischloß M arien burg verlegt worden — die Zeit für gekommen, auch das Grenzgebiet‘ die ,,Große Wild­nis“, zu besiedeln.

Zur besseren Durchführung der Landbesiedlung und der Kultivierung hatte der Orden das Wildnisgebiet im Jahre 1326 auf die Komtureien Elbing, Branden­burg, Balga und Königsberg aufgeteilt. Dabei kamen die Gebiete der späte­ren Kreise Lötzen, Treuburg/Oletzko und des Nordteiles des Kreises Lyck zur Komturei Brandenburg undder größere Teil des Kreises Lyck mit Lyck selbst, der Kreis Johannisburg und das Pflegeamt Rhein zur Komturei Balga.

Die Führung des Ordens hoffte, die Kolonisten aus den östlichen Landschaften Deutschlands wie Sachsen und Thüringen, das Gebiet um Lübeck und das Küsten­gebiet der Nordsee im menschenarmen Wildnisgebiet ansetzen zu können. Ebbte dieser Zustrom bereits seit etwa 1320 ab, beruhte der Hauptteil der mittelalterlichen Besiedlung in den folgenden 90 Jahren auf ,,Binnenwanderung“.

Doch mußte der Orden zunächst heftige Angriffe der heidnischen Litauer abwehren; diese fielen besonders in der Zeit von 1341—1370 wiederholt tief ins Or­densland ein, bis sie am 17. Februar 1370 in der berühmt gewordenen Schlacht bei Rudau nördlich Königsberg vom Orden endgültig zurückgeschlagen wurden.

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Mit dem südlichen Nachbarn, Polen, war mit dem Friedensvertrag zu Kalisch vom 8. Juni 1347 Ruhe eingetreten; in diesem Vertrag hat der polnische König Kasimir der Große für sich und seine Erben und mit Bestätigung des polnischen Hochadels endgültig auf alle Ansprüche auf Pommerellen und das Kulmerland entsagt. Waren die Grenzen des Ordensgebietes im Westen und Süden genau festgelegt, stand die Ausdehnung des Ordensgebietes nach Südosten und Osten nicht eindeutig fest. Im Verlaufe des 14. Jahrhunderts führte der Orden zahlreiche Verhandlungen mit polnischen und litauischen Fürsten. Es gab erste Grenzfestlegungen zwischen Galinden und Masowien unter Hochmeister Luther von Braunschweig (1331—1335) und eine zweite unter Hochmeister Dietrich von Altenburg (1335—1341). Karp schildert diese sieben Grenzverhandlungen mit Litauerherzögen sehr anschaulich, desgleichen die letzten Verhandlungen mit masowischen Herzögen (a. a. 0.). Schließlich kam am 8. November 1334 der Vertrag von Brattian, Kreis Löbau zustande; Vertragschließende waren Hochmeister Ludolf König und die Herzöge Ziemovit II. von Masowien/Winiza und Bo­lislaw III. von Masowien/Plock. In der ,,siebenten Grenzbeschreibung vom 8. November 1343“ heißt es u. a.: ,,ad vadum Likke et abinde directe eunda usque ad fluvium dictum Bebre (= Bobr rechter Nebenfluß des Narew) sacundendo usque ad locum ubi dictus fluvius habet... ". Danach verläuft die Grenze vom Orzys, ei­nem rechten Nebenfluß des Narew rund 70 km in gerader Richtung am Walde Ra­duka entlang und weiter bis zur Einmündung der Wincenta in die Pissa (Pissek). Die gerade Verbindungslinie von der Quelle der Wincenta bis zur Quelle des Ba­ches Choyna ist etwa 10km lang. Von dort geht die Grenze in schnurgerader Rich­tung auf die Furt im Lyckfluß zu; die Länge dieses Stückes beträgt ungefähr 30km. Von hier verlief sie gradlinig in West-Ost-Richtung etwa 40 km quer durch Wald und Sumpfgebiet und erreichte den Bobr, dann das Bett des Bobr bis zur Quelle.

Die Grenze zwischen Litauen und Preußen wurde, wie Gertrud Mortensen im einzelnen nachgewiesen hat, im Norden von der unteren Memel und im Osten von der mittleren Memel gebildet. Sie war lange Zeit strittig.

1384 sind erstmalig Grenzlinien in einem Brief des litauischen Großfürsten Witold als Bestätigung eines mit dem Orden geschlossenen Vertrages genannt. Im Vertrag von Sallinwerder am 12. Oktober 1398 wird erneut eine Grenze zwischen Litauen und dem Ordensland festgelegt. Danach teilte, wie Karp berichtet (5. 45), zwischen Litauen und Preußen die ,,Wildnis“ des Sudauerlandes auf. Sie verlief vom Romeynweder, einer Insel in der Memel am Einfluß der Dubissa, geradewegs zur Scheschuppe diese aufwärts bis zur Quelle, gerade weiter bis zur Stelle, wo die Netta aus dem Nettasee fließt, die Netta entlang zum Bobr, diesen entlang eine Meile in Richtung auf den N a r e w und von der Stelle (offenbar den Bobr verlassend) ,,obir den ort“ zum Narew. Die Grenze lehnt sich etwa zur Hälfte an Flüsse an, und zwar offenbar gerade in den Bereichen, wo sie ziemlich genau in Nord-Süd­bzw. Süd-Nord-Richtung fließen. Im übrigen ergibt sich der Grenzverlauf durch die direkte Verbindung zwischen den genau bezeichneten Punkten an den Flußläu­fen. Diese geraden Linien verlaufen ebenfalls fast genau in Nord-Süd-Richtung, so daß sich vom Ausgangspunkt an der Memel bis zum Narew eine geschlossene 200 km lange Nord-Süd-Linie ergibt.

In der Folgezeit gingen die Verhandlungen zwischen dem Orden und Litauen­Polen um Schamaiten und um die Ostgebiete des Sudauerlandes. Von beiden Seiten wurden Grenzvorschläge gemacht. Vergeblich! Die Grenzfrage wurde erst durch Krieg entschieden. Im Frieden vom Melnosee (im Kulmerland) im Jahre 1422 wurden die Grenzen zwischen Litauen, Polen und dem Orden festgelegt. Dieser Vertrag wurde zwischen Wladislaw, König von Polen, Witowd‘ Herzog von Litauen, den Herzögen Jan und Ziemowit von Masowien einerseits und dem Hochmeister Paul von Rußdorf andererseits geschlossen. Für die Grenze zwischen dem Ordensland und Maowien blieb es bei der in den Verträgen von 1343 festgelegten Grenze. Die Grenze zum Großfürstentum Litauen wird hingegen nun neu bestimmt und beginnt bei der Furt Camyonybrod im Lyckfluß (entweder unmittelbar südlich von Prostken oder östlich von Grajewo), wo die Grenzen der Länder Masowiens beginnen; von hier zum Raygrodsee‘ der in der Mitte geteilt wird, und dann in nördlicher Richtung östlich von Prawdzisken und Mierunsken durch die Wildnis zum Wystiter-See nordöstlich Goldap und schließlich nach Nor­den zur unteren Memel.

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Doch noch 100 Jahre nach den Verträgen von 1343 und 1422 zeigte es sich, daß die masovische Grenze in ihrer alten Gestalt nicht ausreichte. Die Siedlungen müssen damals von beiden Seiten bereits an einigen Punkten aufeinander gestoßen sein. Jedenfalls klagten die Amtshauptleute der Ämter Johannisburg und Lyck beson­ders nach 1500 über zahlreiche Übergriffe der Polen. Es kamen Um- und Uberpflügen der Ackergrenzen vor, man stritt sich um Wiesen um ein Stück Wald, nie aber über Brüche! Die Grenze war nicht gekennzeichnet. Später markierten preußische Siedler ihre Fluren mit Steinschüttungen wie z. B. in Thurowen. ,,Nach langen Verhandlungen kam es zwischen dem Herzog von Preußen und dem polnisch-li­tauischen König im Jahre 1545 zu einer abschließenden Grenzberichtigung“, heißt es bei Carl Krohm. Bei dieser Gelegenheit wurde der Anfangspunkt der litaui­schen Grenze festgelegt, indem man dicht an der Stelle der Furt ,,Kaminibrod“ im Lyckfluß, wo Preußen, Masowien und Podlawien zusammenstießen, einen gemau­erten Grenzpfeiler errichtete. Herzog Albrecht von Preußen und König Si­gismund von Polen setzten ihn zum Wahrzeichen des Friedens zwischen ihre beiderseitigen Reiche.“

 Die Inschrift der Metalltafel, die vom ersten Rektor der Universität Königsberg, Georg Sabinus, stammt, hatte aus dem Lateinischen ins Deutsche übertragen folgenden Wortlaut:

 ,,Einst, als Sigismund August in dem väterlichen Grenziande und Markgraj Al­brecht 1. die Rechte ausübten und jener die alten Städte des Jagiello, dieser die Macht der Preußen in Frieden regierte, da ward diese Säule errichtet, welche die Grenzen ge­nau bezeichnet und den Länderbesitz der beiden Herzöge trennt.“ August 1545.

 Nach Gollup ist daran bemerkenswert, daß nicht das Wappen Polens, des­sen Lehnsmann doch der preußische Herzog und dessen Mitglied der litauische Großfürst war, aufgenommen wurde. Dies geschah auf ausdrücklichen Wunsch der Litauer, angeblich ,,zur Vermeydung allerley Ergernuß“. Litauen stand damals nur in Personalunion mit Polen, die erst 1569 in eine Realunion umgewandelt wurde. Bemerkenswert ist auch die Datierung mit: ,,August 1545. Dieses Datum bezieht sich nicht auf die Entstehung der Säule; auch nicht auf Beginn oder Abschluß der Grenzverhandlungen, die erst am 7. September begonnen hatten. Aus einem Randvermerk eines Berichts über die Grenzverhandlungen geht hervor, daß die Säule am 10. September 1545, und zwar an diesem Tag über und noch in der folgen­den Nacht in größter Eile aufgemauert worden ist. Das Datum auf der Tafel ist demnach höchstwahrscheinlich auf die Entstehung des ,,Distichons“ zu beziehen.

Mit der Errichtung dieser Grenzsäule, die bereits über 400 Jahre steht, waren zwar nicht alle Grenzirrungen mit den Litauern, Polen und später Russen behoben, es ist aber niemals wieder um die Grenze am Lyckfluß gestritten worden. Die Grenze zwischen Ostpreußen und den angrenzenden Ländern im Süden und Osten gilt als die älteste Grenze Deutschlands bis zur Besetzung Ostpreußens durch Russen und Polen im Jahre 1945.

Doch nun zur Besiedlung unserer Heimat durch den Orden! Bei der ,,Wildnis“­Kolonisation befolgte der Orden ein auf bisherigen Erfahrungen beruhendes Sy­stem. Es kam ihm darauf an, vor allem die Sicherheit der Siedler und des Siedlungs­gebietes zu erreichen. Deshalb baute er zunächst ,,Häuser“ bzw. Burgen, dann folgte die Gründung von Siedlungen

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Die ,,Wildnis-Kolonisation“ nahm ihren Anfang im alten Preußengau S a s s e n, den späteren Kreisen Osterode und Neidenburg. Soentstandenhier 1315 das ,,Haus“ Gilgenburg, um 1323 die Burg Osterode, 1344 die Burg Soldau‘ l350 die Burgen Hohenstein und Neidenburg. Nach dem in den 2oer Jahren mit der Anlegung einer Burgenkette im Alle-Gebiet in Gerdauen, Barten­stein, Rastenburg (1329) und Leunenburg ein SchutzwallgegendieLitauer geschaffen worden war, wurden 10 Jahre später als zweite Burgenkette weiter öst­lich Insterburg 1336, Angerburg 1335 und Lötzen 1337 errichtet. Bereits 1350 wurde in Ortelsburg ein ,,festes Haus“ d. h. ein befestigtes Holzgebäude mit einem Palisadenzaun errichtet, das im Jahr 1360 zur Burg in Stein umgebaut wurde.

Hatte die Siedlung Mitte des 14. Jahrhunderts beiderseits die Grenze, wie sie ab 1343 zwischen dem Ordensland und Masowien/Polen galt, zunächst Schritt gehal­ten, lenkte seit 1386 die polnisch/litauische Union die masowischen Siedler in die bis dahin umkämpften und nahezu menschenleeren Grenzgebiete des ehemaligen Sudauerlandes südlich und östlich der Kreise Johannisburg und Lyck. Polni­sche Bauern und Kleinadlige, sogenannte ,,Schlachta“ besiedelten dieses Grenzge­biet. Die masovischen Kolonisten hatten sich seit etwa 1400 von Süden her an die spätere endgültige preußisch-polnische-litauische Grenze herangeschoben.

Dem mußte der Orden entgegenwirken. Zur Grenzsicherung hatte er bereits 1345 das ,,feste Haus“ ,,Johannispurgk“ am Pissek zur Sicherung des Fluß-übergangs und als Riegel am südlichen Einfallstor zur Seenkette des ,,Masurischen Tales“ gegründet.

1360 baute er das ,,Feste Haus“ Eckersberg an der Seenenge zwischen Spir­ding-See und Tirklo-See. 1377 wurde zur weiteren Absicherung dieses Raumes die Burg ,,zum Ryn“ (Rhein) errichtet. Es war nur folgerichtig, daß der Orden schließlich im Vorfeld östlich der Masurischen Seenkette das ,,Haus Lyck“, eine Befestigung auf der Insel im Lyck-See im Jahre 1398 anlegte.

Dazu baute er als vorgeschobene Posten befestigte Wachtürme im Vorfeld, sogenannte ,,Waiten“ oder ,,Baiten“; eine solche ,,Baite“ befand sich im Gutsgarten von Baitkowen, im Volksmund ,,Alter Burgwall“, auch ,,Okopp“ genannt; ein weiterer Wachturm war in Gorzitzen.

Die Burg auf der Insel im Lyck-See wurde 1398 vom Komtur von B a 1 g a, Ulrich von Jungingen, dem späteren Hochmeister, der in der Schlacht bei Tannenberg 1410 fiel, mitten hinein in endlose Wälder, Seen und Sümpfe an einem bede­tenden Wege, den bereits die Sudauer benutzt hatten, errichtet. Dieser alte Weg führte von Lötzen über Widminnen am Sonntagsee entlang über Jucha am Westufer des Sawinda-Sees auf Lyck zu und von hier nach Osten ins Litauische nach Grodno und nach Süden in die ,,Masau“ (Masowien). Das Großherzogtum Litauen war im Süden angrenzend an das Lycker Gebiet nicht von Litauern, sondern von R u th e ne n und Masowiern bevölkert. In diesem Gebiet war die Sprache weißruthenisch.

Die Gründung der Burg L y c k, die 1398 zunächst provisorisch als Holzbau und erst 1408 ihre endgültige Gestalt erhalten hatte, fiel noch in die letzten Jahre der Blütezeit des Ordens mit einer geordneten Verwaltung, einem geordneten Spital-und Finanzwesen und mit einer soliden Finanzkraft.

Sicherlich werden sich auch die ersten Siedler am Nordufer des Lycksees gegen­über dem ,,Ordensschloß“ angesiedelt haben, die von den Ordensleuten auf dem Schlosse zu den üblichen Arbeiten für Haus und Hof gedungen waren. Sicherlich wäre damals schon aus dieser Siedlung allmählich eine Gemeinde entstanden, wenn nicht bereits 11 Jahre nach der Gründung des Ordenshauses Lyc k der Kampf der vereinigten Polen und Litauer gegen den Deutschen Orden eingesetzt hätte. Dieser führte in der Schlacht bei Tannenberg am 15. Juli 1410 zur Niederlage und zu großen Verlusten des Ordensheeres; die Ordenskraft war in ihrem Kern erschüt­tert. In den darauffolgenden 12 Jahren war das Ordensland Schauplatz von furcht­baren Raub- und Verheerungszügen der Polen und Litauer. Die Ordensburg L y c k aber blieb erhalten.

Erst nach dem Frieden am Melnosee 1422 festigten sich wieder die Verhältnisse. Eineinhalb Jahre nach dieser Grenzfestlegung, im Jahre 1424 besichtigte eine Or­denskommission das Gebiet südlich und östlich von Johannisburg. In dem ,,Visitationsbericht“ von 1424 heißt es u. a., daß neben einer kleinen Zahl von alt­eingesessenen Prußen masowische Einwanderer, Bauern und Kleinadlige, soge­nannten ,,Schlachta“ angetroffen wurden. Die besetzten Weiler erstreckten sich von der Grenze südlich Johannisburg bis Dryg allen südwestlich Lyck. Auf­grund dieses ,,Visitationsberichts“ erteilte der Komtur von B al g a im Jahre 1428 Handfesten für drei ,,Freigüter“ hart an der Grenze und für einige ,,Zinsdörfer“ weiter nördlich, so für Bialla.

Nunmehr nahm die planmäßige Erschließung auch im Kreise Lyck ihren An­fang, um der Grenzbedrohung durch Polen und Litauer zu begegnen. So gründete der Orden im Jahre 1425 das ,,Zinsdorf“ Lyck und als weitere vorgeschobene Po­sten die ,,Freigüter“ Chelchen (1431), Plotzitznen (1438), beide im Nord­osten von Lyck, im Südosten Krzywen (1439) am Raygrod-See hart an der Grenze, Gollubien (1440) als östlichste Siedlung und das ,,Zinsdorf“ Neuen-dorf (1439).

Im Jahre 1409 wird zum erstenmal ein ,,pleger zur Lycke“ in einem Brief des li­tauischen Fürsten Witowd an Hochmeister Ulrich von Jungingen erwähnt. Seit dieser Zeit wurde das Gebiet Lyck und Kallinowen sowie das westliche Kirchspiel Klausen von dem ,,Pflegeamt Lyck“ mit Sitz auf dem ,,festen haus auf dem Werder zur Licke“ verwaltet.

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Die Reihe der namentlich bekannten Pfleger zu Lyck beginnt mit Christoph von Zewitz im Jahre 1415. Diesem folgte:

von Angeloh

Helferich von Selbold

Oswald Holzapfel

Ulrich von Ottenberg

Walter von Köckeritz

Siegmund von Lieben

Werner von Harren (Harrer?)

Meichior von P es c h e n (Betsch)

Werner von Harren

Christoph von der Gröben

Otto Huyn von Amsterroth (Arnsterroth)

Balthasar von Blumenau

 

Die Pfleger zu Lyck wurden wie die Pfleger von Rhein, Rastenburg und L e u e n burg unter die unmittelbare Aufsicht des Hochmeisters gestellt. Das bedeutet, daß die Einnahmen aus diesen Pflegeämtern dem Hochmeister selbst zustanden.

Die ,,Handfeste“ des am Ufer des Lycksees gegenüber der Ordensburg gegründeten ,,Zinsdorfes czur Licke am heiligen pfingsttage im 1425 jore“ soll als Beispiel für Form und Inhalt mit Rechten und Pflichten der Beliehenen und damit der Gründung eines Ortes näher erläutert werden.

Danach hat der um die Kultivierung und Besiedlung unserer Heimat besonders verdiente Hochmeister des Deutschen Ordens Paul von Rußdorf dem ,,Lokator“ Bartusch (= Bartholomeus) Bratomil, heute würde man sagen ,,Unternehmer“, insgesamt 48 ,,Huben“ an ,,Acker, Wiesen, Wälder, Brüchen und Sträuchern zu köllmischem Recht für ihn und seine Erben und Nachkömmlingen“ verschrie­ben. Dazu schreibt Manfred Kwalo u. a.: ,,Der Lokator des Zinsdorfes Lyck (1425) hieß Bartosch Bratumil (Ostpr.Fol.119, S.97). Er war ein Masowier.“ (Gollub sagt dazu: ,,Bratomi war ein Preuße oder — wahrscheinlicher — ein Maso­wier.“) ,,Die Wiedergabe der Handfeste von Lyck (anliegend) durch Hermann Gollub in der Festschrift zum 5oojährigen Bestehen von Lyck (1925,S.9 - 12) basiert auf der Urkunde im Ordensfolianten 97pag.2. Dieses Folienblatt sowie alle vorangehenden und darauffolgenden Blätter sind stark beschädigt und kaum noch richtig zu entziffern. Der Name des Lokators wird dort mit Bartusch Bratomi entziffert (von Gollub). Vermutlich ist das ,,1“ am Schluß des Namens nicht mehr zu erkennen.“

Im Ostpr. Folianten 119, Bl. 180/181 ist der Name B rat o mi 1 deutlich zu lesen; desgleichen in weiteren Abschriften wie in den Akten des Et.Min.93a2,Nr.l. Der ,,Lokator“ Bartusch Bratomil, der mit der Besiedlung eines Dorfes betraut wurde, erhielt 4 ,,Huben“, ,,frey von allem czinse und scharwergke“ für ihn und seine Erben verbunden mit dem Schulzenamt (,,scholczampt“). (1 ,,Hube“ oder Hufe = 30 kulmische Morgen = 65,84 preußische Morgen = 16,80 Hektar.)

Außerdem erhielt er eine Wiese am Ausfluß des Lyckflusses aus dem Lycksee bei Barannen; so konnte er sich Vieh und Pferde halten. Bratomil und seine Erben erhielten die ,,kleinen Gerichte als vier schillinge und weniger“ und ,,das dritte teil von den großen gerichten, als die gerichte an hals und an hand sien“, d. h. der ,,Erb­schulze“ hatte die niedere Gerichtsbarkeit in seinem Dorfe über Vergehen, bei wel­chen eine Strafe von 4 Schillinge nicht überschritten wird und ein Drittel der Straf­einnahmen der ,,großen Gerichte“, die an sich dem Orden zustand und der Pfleger ausübte. Der Schulze hatte danach für Recht und Ordnung in seinem Dorf zu sor­gen und die Erfüllung der Pflichten der Dorfbewohner zu überwachen.

In der ,,Handfeste“ sind 4 ,,Huben“ für einen Pfarrer vorgesehen. Auch in der zweiten Handfeste für Lyck aus dem Jahre 1435 sind 3 ,,Huben“ für den Pfarrer ausgewiesen; ob damals bereits ein Pfarrer in Lyck tätig war, ist leider nicht fest­zustellen. Auf jeden Fall wird im Jahre 1472 Pfarrer Paul für das Dorf Lyck au­drücklich genannt.

Über die Lage der zugeteilten 48 ,,Huben“ heißt es in der Handfeste: ,,an acker, wesen, welde, bruchern, strewchern bynnen den gewissen grenitczen, als sie em uff beiden seiten des fließes do selbest sien bewieset“. Demnach waren Lage und Gren­zen der verliehenen Feldmark bekannt. Eine genaue Vermessung des zugeteilten Landbesitzes hat bei der Verleihung nicht stattgefunden; man ritt die Grenzen ab und schätzte die Hufenzahl. Erst im 17. Jahrhundert erfolgten Vermessungen, in einigen Fällen schon früher; dabei stellte sich oft heraus, daß die Feldmark eines Ortes größer war, als sie in der Handfeste als ,,Huben“ ausgewiesen war. Nunmehr wurde ein ,,Übermaß“ festgelegt, dieses entweder an die Gemeinde verkauft oder ,,zu Zins vergeben“. Die 48 ,,Huben“ des Dorfes ,,czur licke“ gehörten zur ,,Gro­ßen Wildnis“ und waren im wesentlichen von Wald bedeckt. Es mußte gerodet werden und gab erst nach Jahren Ertrag; deshalb erhielten die Siedler ,,12 Frei-jahre“ von allen Abgaben und vom Scharwerk.

Die ,,Zinsbauern“ der 40 ,,Huben“ hatten folgende Leistungen zu erbringen:

von jeder ,,Hube“ jährlich zu Martini 1/2 ,,preußische Mark“ und 2 Hühner als ,,czinsen“; die Scharwerksleistungen sind ebenfalls in der Handfeste ausdrücklich aufgezeigt, danach haben die Besitzer der 40 ,,Huben“ für je 2 Hufen 1 Morgen Heu zu mähen und auf Weisung der Ordensleute einzubringen; allerdings waren sie von Zinsen und Scharwerkleistungen aller Art für die Dauer von 12 Jahren befreit; denn der Wald mußte erst gerodet werden, es dauerte einige Zeit, bis der Boden Er­träge abwarf. Als besondere Verpflichtungen der Dorfeinwohner sind noch anzu­führen: die Instandsetzung und Instandhaltung beider Brücken zur Insel und zum Ordenshaus‘ ferner die Ausbesserung des Mühlendamms zwischen Sunowo-See und Lyck-See; hier hatte der Orden bereits eine Mühle durch Wasser betrieben er­richtet. Wann diese Mühle gebaut wurde, ist nicht festzustellen.

Die Einwohner des ,,Zinsdorfes“ Lyck hatten dem Ordenshaus 1 Tonne Hechte gegen Zahlung von 1 Mark anzuliefern. Für ihren eignen Bedarf durften sie im Lyck-See und im Sunowo-See ,,mit kleinen Gezeuge“ frei fischen. Auch die Jagd durften sie in den angrenzenden Wäldern ausüben. Doch sollten sie Teile des erleg­ten Wildes und nicht die schlechtesten den Ordensleuten anliefern, desgleichen Felle, Häute, Pelze. Der Preis für Felle und Häute war im einzelnen festgelegt. Daraus kann man ersehen, welche Wildarten damals um Lyck lebten, so Aueroch­sen, Bären, Wildschweine, wilde Pferde, Hirsche, Rehe, Biber, Marder, Otter u. a. Die Dorfbewohner waren auch verpflichtet zu Dienstleistungen bei Fischerei und Jagd der Ordensleute, natürlich gegen Bezahlung.

Die Einwohner des Dorfes ,,Licke“ hatten Briefe der Ordensverwaltung nach de­ren Weisung tags, aber auch nachts zu den nächsten ,,Häusern“ so gen Rhein und L ö t z e n sowie zu den Herzögen in der ,,M a s aw“ (Masovien) zu befördern. Auch diese Dienstleistung entlohnte der Orden, ebenso wie die Dienstleistungen bei der Jagd und der Fischerei. Besonders gut bezahlte der Orden angelieferten Honig.

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  Orden Lyck in der 
 Herzogenzeit Lyck unter den 
 Hohenzollern

 

Ordensverwaltung und Dorfbewohner standen in wechselseitiger Abhängigkeit. Lyck (1425) und Neuendorf (1439) wurden deshalb als ,,Zinsdörfer“ angelegt, damit das Ordenshaus auf der Insel im Lyck-See die nötigen Arbeitskräfte erhielt. Denn die Ordensleute waren, so lange sie keinen eignen ,,Hof“ oder kein eignes ,,Vorwerk“ besaßen, auf Lieferungen der Dorfbewohner angewiesen. Diese wie­derum konnten notwendige Dinge wie Tuche, Salz, Mehl oder Bier nur vom Or­denshaus erhalten. Einen Krug, das Warenhaus jener Zeit, gab es zunächst nicht. Tuche und Salz schaffte der Orden aus dem Westen heran, Mehl lieferte die Or­densmühle in Klein-Mühle zwischen dem Sunowosee und dem Lycksee. Bier braute damals die Ordensverwaltung, die die notwendigen Geräte wie Kessel, Pfannen und dergleichen besaß. Eine ganz bevorzugte Stellung hatte der Schulze, der Lokator, inne. Er erhielt zunächst von den 48 Hufen der Dorfgemarkung 4 ,,Huben“, also immerhin ca. 260 Morgen, zinsfrei ohne Scharwerksleistung zugewiesen. Dazu ka­men noch Wiesen am Ausfluß des Lyckflusses aus dem See bei Barannen; damit ge­wann er die Möglichkeit, sich Vieh und mindestens 1 Pferd zu halten. Er hatte al­lerdings im Kriegsfalle sich mit eignen Waffen und Pferd zu stellen. Er hatte für Zucht und Ordnung im Dorfe zu sorgen, die Ableistung des Scharwerks und die rechtzeitige Zinszahlung zu überwachen. Dem Schulzen zur Seite standen wie all­gemein üblich die ,,Aeltesten“‘ auch ,,Schöffen“ genannt.

Im Jahre 1430 erhielt Pawel Penczotek ,,vier Huben im felde vor dem Hause czur Lycke gelegen an acker, walden, puschen und sträuchern“ (Ostpr.Fol. 119, Bl.21; wahrscheinlich handelt es sich hier um Land gegenüber der Burginsel auf dem Westufer des Lycksees.

Schon 10 Jahre nach der Gründung des kölmischen ,,Zinsdorfes“ Lyck unter­nahm der Hochmeister Paul von Rußdorf den Versuch, eine Stadt Lyck zu gründen. In der Handfeste wurden dem Dorf mit der Verleihung der Stadtrechte insgesamt 102 Hufen ausgetan, von denen 40 Hufen zinsfrei der Stadt, 8 Hufen zinsfrei dem Schulzen und 4 Hufen als Pfarrhufen ausgewiesen waren (Ostpr. Fol.97,Bl.24/25). Die übrigen Hufen sollte der Lokator Michel Neorsen samt der Stadt Bürger und Einwohner ,, die iecz vnd alda seyn vnd in zukommenden (späteren)Zeiten dohin kommen werden und ihren Erben und Nachkomelinge erp­lich vnd ewiclich (erblich und ewiglich) czu colmischem Rechte sullen haben vnd be­sitzen“.Von diesen 50 Hufen sollten die Besitzer je Hufe eine halbe Mark und 2 Hühner am Martinstag entrichten.

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Die Datierung dieser Urkunde mit der Verleihung des Stadtrechts ist umstritten. Nach Töppen ist die in dieser Urkunde angeführte Jahreszahl mit 1445 für die Verleihung der Stadtreche an Lyck richtig, weil diese vom im Jahre 1441 be­reits verstorbenen Hochmeister Paul von Rußdorf erst am Sonntag Estomihi 1445 zu Rastenburg vollzogen worden sei. Demgegenüber halten H orch und Go llup das Datum 1445 für einen Schreibfehler. Sie weisen überzeugend darauf hin, daß es leichter sei, einen Fehler in derJahreszahl als in den Namen der beteilig­ten Personen zu machen. Denn nicht nur Hochmeister Paul von Rußdorf war bereits am 9. Januar 1441 gestorben, lebte also 1445 nicht mehr, sondern auch die in dieser Verleihungsurkunde aufgeführten Zeugen Johann Beenhausen, Komtur zu Brandenburg, Caplan Caspar und Gerlach Moritz zu Rastenburg und der Lycker Pfleger Oswald Holzapfel sind nach dem Jahre 1441 nirgends mehr genannt.

Der erste Lokator und Schulz Bratomil lebte offenbar 1435 nicht mehr. Zur Stadtgründung von Lyck im Jahre 1435 ist noch zu bemerken, daß es ja zur Sied­lungstradition des Deutschen Ordens gehörte, gleichzeitig mit den umliegenden Dörfern und Gütern auch die Gründung einer Stadt vorzunehmen. Offensichtlich rechnete der Orden mit einer kräftigen Entwicklung des Lycker Siedlungsraumes oder strebte sie wenigstens an. Infolge des politischen Niedergangs des Ordens in dieser Epoche kam der Ort aber nur äußerst langsam voran. Hinzu kam, daß L y c k das besonders wichtige Marktrecht und ein sofortiger Kirchenbau, beides beson­ders lebenwichtige Lebensäußerungen einer Stadt, versagt blieben. Lyck blieb noch lange Dorf. So nennt es ausdrücklich der Komtur zu Rhein , Georg Ramung von Ramegk in der 1473 ausgestellten Handfeste, in der er die Weide an der Dallnitz verschreibt an ,,Jorge Scholcz, Hansen Schordach, Macz Garn­meyster‘ Mychel Pamßky‘ Mikolae Marczin‘ Peter Roßtusch vnd den Eynwonernn aller jm Dorff Lycke“ (Ostpr.Fol.119,Bl.98). Es handelt sich hier um 65 Hufen ,,Ubermaß (land) uff der Dalnicz“ an Feld und Wald zur Weide.

Damit war die Gründung einer ,,Stadt“ Lyck zur Ordenszeit gescheitert. Auch in späteren Urkunden, so in ,,Nachtgeldregistern“ von 1539 rangiert Lyck noch immer unter den ,,Zinsdörfern“ (Ostpr.Fol.911a/17,S.79). Bis 1669 erscheint Lyck in allen amtlichen Urkunden und Akten als Dorf.

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Nach der Gründung von Lyck als erstem ,,Zinsdorf“ setzte der Orden die Be­siedlung der ,,Wildnis“ in diesem Raum nur sehr zögernd fort. Folgende ,,Freigü­ter“ bzw. Dörfer entstanden in dieser Zeit:

      1431 Chelchen, 2 Freigüter      (je 15 Hf.) köllmisch‘
    1438Plotzitznen‘ Freigut   (40 Hf.) köllmisch‘
    1439Neuendorf‘ Zinsdorf  (36 Hf.) köllmisch‘
    1439Krzywen (Rundfließ)       (30 Hf.) magdeburgisch‘
    1439Gollubien (Freidorf)       (15 Hf.) magdeburgisch‘

 Schließlich ist Alt- J u c ha zu nennen. Die Handfeste für Alt- J u c ha als Dorf ,,Juchen“ mit 36 Hufen, ,,magdeburgisches Recht zu beiden Kindern“ ist vom Komtur zu Brandenburg im Jahre 1471 ,,erneuert“ worden. Das Dorf, nach andrer Meinung, das ,,Freigut“ ist schon in früheren Jahren, wahrscheinlich vor 1454 ent­standen. Nach Gebauer ist das

Gut spätestens in den 60er Jahren, womöglich aber erst nach 1466 entstanden, da die Handfeste von 1471 ausdrücklich als Erneuerung einer alten deklariert ist.“

Auch Riedl hält es für wahrscheinlich, daß J u ch a schon vor 1466 gegründet ist.

Plotzitznen und Jucha liegen im Stradaunischen Amtsbereich, deshalb haben sie die Handfesten vom Komtur zu Brandenburg erhalten. Bemerkenswert ist die Tatsache, daß die ersten Gründungen von Siedlungen im Kreise Lyck in den sogenannten ,,Damerauen“‘ das sind Gebiete mit Freiflächen oder mit lichten Eichen- und Tannenwaldbeständen erfolgten. Für die Lycker Senke beweist es das ,,Zinsdorf“ Neuendorf, das ursprünglich ,,Damerauen“ heißen sollte. Auch die anderen vor 1466 entstandenen Siedlungen liegen in derartigen Gebieten wie Plotzitznen und Jucha. In diesen ,,Damerauen“ war Viehzucht möglich, die Rodung und der Bau von Gehöften waren leichter durchzuführen als in der sonsti­gen ,,Wildnis“ dieser Gegend; hier waren auch Wiesen vorhanden.

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Da trat der erste Rückschlag ein, dem weitere folgten. Lyc k selbst und auch das gesamte Gebiet wurden schwer getroffen. Von 1454—1466 nutzte Polen die Auseinandersetzungen zwischen dem Orden und den preußischen Ständen, dem Adel und einigen größeren Städten wie Danzig, Thorn und Elbing aus, und fiel immer wieder ins Ordensland ein. Das allgemeine Schicksal des Ordenslandes teilte natürlich auch Lyck, das seit 1455 wiederholt von Polen besetzt und ausgeplündert wurde; die Ordensburg L y c k erlitt das Schicksal anderer Ordensburgen in diesem l3jährigen Kriege. Neben polnischen Truppen besetzten auch zeitweise Söldner des Ordens Burg und Flecken Lyck; auch diese raubten und plünderten.

Der 2. Thorner Frieden vom 19. Oktober 1466 beendete den unseligen dreizehn­jährigen Krieg des Ordens mit seinen Ständen und Städten und mit den Polen end­gültg. Die Regelungen dieses Friedensvertrages, die das gesamte polnische Leben des Restordensstaates bestimmten, brachte den Verlust von Westpreußen, also von Pommerellen, Kulmerland mit dem Lande Michelau, die Gebiete von Elbing, Marienburg. Stuhm und Christburg und des Bistums Ermland (Karte S.82). Dem Orden verblieb der Rest Ostpreußens nebst den späteren Kreisen Marienwerder und Rosenberg. Doch der Restordensstaat wurde aus dem Verbande des Deutschen (Römischen) Reiches gelöst, der Hochmeister unterstand nicht mehr dem Deut­schen Kaiser, sondern geriet in Abhängigkeit des polnischen Königs, dieser wurde neben dem Papst alleiniges Oberhaupt des Hochmeisters. Der Hochmeister mußte nach seiner Neuwahl einen persönlichen Eid auf Einhaltung des Friedensvertrages und als Reichsrat des polnischen Königs schwören. Ein Lehnsverhältnis, wie es von manchem Historiker behauptet wird, bestand nicht, davon ist jedenfalls in dem Friedensvertrag keine Rede. Doch war der Hochmeister zur Kriegshilfe dem polni­schen König verpflichtet. So mußte der Hochmeister Hans von Tiefen mit seinen Hilf struppen dem Polenkönig gegen die Türken zur Hilfe eilen; auf diesem Zuge ist der Hochmeister 1497 in Lemberg gestorben, ohne an den Feind gekommen zu sein.

Durch die Wahl eines Reichsfürsten, des Herzogs Friedrich von Sachsen/Meißen erhoffte sich der Orden eine verstärkte Unterstützung des Reiches in dem Bemühen, das Abhängigkeitsverhältnis zu Polen zu lösen. Dieser verweigerte dem Polenkönig den persönlichen Eid. Unter Herzog Friedrich von Sachsen-Meißen begann die Umwandlung des Ordensstaates in ein Territorialfürstentum. Als dieser 1510 starb, folgte ihm Markgraf Albrecht von Brandenburg-Ansbach, ein jüngerer Sproß aus dem fränkischen Hohenzollernhause und mütterlicherseits ein Neffe des polnischen Königs Sigismund, im Jahre 1510. Dieser setzte diePolitik seines Vorgängers insoweit fort, als er (so Schumacher, 5. 140—141) auf friedlichem Wege versuchte, dem Orden die Unabhängigkeit wiederzugewin­nen. Als das nicht gelang, begann er den sogenannten ,,Reiterkrieg« gegen Po­len 1520, der nach anfänglichen Erfolgen unglücklich für ihn verlief und bereits im Jahre 1521 mit einem vierjährigen Waffenstillstand unter Vermittlung des Kaisers und schließlich mit einem Frieden (von Krakau, am 8. April 1525) endete. Damit endete auch der Ordensstaat. Mit diesem Friedensschluß zwischen Albrecht und dem polnischen König Sigismund I. wurde der Ordensstaat in ein weltliches Herzogtum von Polen lehnsabhängiges Herzogtum umgewandelt.

Nach dem 2. Thorner Frieden 1466 wandte der Orden seine Aufmerksamkeit nunmehr verstärkt der ,,Wildnis“ zu. Der Wert des restlichen Ordensgebietes war nach dem Verlust des westlichen Ordenslandes und des Bistums Ermland sehr ge­stiegen. In der Zeit bis 1485 erhielten im Kreis Lyck insgesamt 87 Siedlungen ihre Handfesten oder sind in den Ordensbüchern erwähnt. Es ist zu vermuten, daß eine Reihe von Siedlungen bereits bestanden hat und der Orden die Besitzverhältnisse nachträglich bestätigt hat.

Während im Stradaunischen, d. h. in den späteren Kirchspielen J u ch a, St ra -daunen und Kallinowen der Komtur von Brandenburg die Handfesten ausfertigte, vollzog der Pfleger zu Lyck und ab 1482 der Komtur zu Rhein die Verschreibungen.

Im Stradaunischen Bezirk wurden die meisten Handfesten in 5 Jahren (1471— 1476) ausgegeben; in den Jahren 1480—1485 erhielten nur noch 5 Siedlungen ihre Privilegien. Als ,,Deutsche“ Bauerndörfer in diesem Gebiet waren P i a sk e n (Kl. Rauschen) und Zeysen, beide 1474 sowie Stradaunen 1475 mit 10 ,,Freijah­ren“ angelegt worden.

Im Lycker Bezirk (Pflegamt) setzte die Privilegienerteilung langsam ein; 1468, 1469, 1471 und 1472 wurden nur je eine Siedlung verschrieben, 1473 bereits 6 Orte, die Masse der Ortsgründungen erfolgte im Verlaufe von nur 4 Jahren 1482—1485. Dies mag auf die allmähliche Zunahme des Siedlerstromes aus Masowien nach dem 1 3jährigen Krieg (1454—1466) zurückzuführen sein.

Im Klaussener Bereich, der nicht zum Pflegeamt Lyck gehörte, wird nur ein Dorf Rostken im Jahre 1483 als ,,Freidorf“ gegründet. Grund hierfür dürfte der schlechte Boden gewesen sein.

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In diesen Jahren mit zahlreichen Ortsgründungen entstanden die ersten größe­ren Rodungen in der Wildnis, die in einigen Gebieten auch schon zusammenhän­gende Komplexe besiedelten Landes bildeten, z. B. am Selment-See, am Lyckfluß, in der Grabniscker Gegend und um J u ch a. Der Orden hat die relativ geringe Zahl an Siedlern konzentriert auf bestimmte Gegenden angesetzt. Diese Ballungen von Siedlungen sind dort entstanden, wo die ersten Kirchen eingerichtet wurden wie Lyck, Jucha, Stradaunen, Lyssewen und Kallinowen. In der Ordenszeit wurden nur etwa 1 Dutzend ,,Zinsdörfer“, auch ,,Bauerndörfer“ genannt, gegrün­det. Waren die ,,Zinsdörfer“ Lyck und Neuendorf 1425 bzw. 1439 deshalb an­gelegt, damit das Ordenshaus Lyck die nötigen Arbeitskräfte erhielt, wurden aus dem gleichen Grunde auch die ,,deutschen“ Zinsdörfer Kl. Rauschen, Zeysen und Stradaunen, 1474 bzw. 1475 gegründet zur Ausstattung des Amtes Stradaunen.

Weitere ,,Zinsdörfer“ wurden in der zweiten Siedlungsphase nach 1466 dort an­gelegt, wo Kirchen vorgesehen waren. Sie hatten die Pflicht, zum Unterhalt der Geistlichen beizutragen; das gilt für Lys sewen (1474), Grabnick (1484), Kal­linowen (1504), Pissanitzen (1504) und zur Herzogszeit für Ostrokollen (1538) und Klaussen (1551).

In der Herzogszeit wurden noch weitere 30 ,,Zinsdörfer“ bzw. ,,Bauerndörfer“ angelegt.

Im ,,Zinsdorf“ erhielt ein Schulze als ,,Lokator“ eine bestimmte Hufenzahl mit der Auflage, diese mit Bauern zu besetzen. Der Schulze übte die Verwaltung des Dorfes aus. Die Insassen solcher Dörfer hatten in der Regel ,,Zins“ zu entrichten und ,,Scharwerk“ zu leisten. Im ,,Zinsdorf“ war die ganze Dorfgemeinschaft ge­meinsam mit ,,köllmischem“ Recht beliehen; der Schulze als Lokator allein erhielt die ,,Handfeste“ oder die Verschreibung. Später nannte man alle Bauern dieser Dörfer, die ihren Landbesitz von einem Privileg ableiteten, ,,K öl m er“.

Im Gegensatz zu diesen saß in den ,,Freidörfern“ jeder einzelne Bauer zu ,,köll­mischem“, später zu ,,magdeburgischem“ Recht. In vielen Handfesten war jeder einzelne Beliehene aufgeführt, wie z. B. Alt- und Neu-Jucha, Gronsken u. a.

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Nach der Niederlage des Ordens bei Tannenberg 1410 wollte dieser das Grenzland gegen die Bedrohung durch Polen, Masowier und Litauer sowie Ruthe­nen möglichst rasch besiedeln. Deshalb stellte der Orden hier im Grenzgebiet Land als Anreiz zu günstigen Bedingungen durch Gewährung von Freiheit von ,,Zins“ und ,,Scharwerk“ zur Verfügung und erhob lediglich das sogenannte ,,Pflugkorn“ als Abgabe; er forderte den ,,Burgendienst“, d. h. die Mithilfe beim Bau und dem Ausbessern von Ordensgebäuden. Die Hauptverpflichtung für die Bauern bestand im Waffendienst, für je 15 Hufen war ,,ein tüchtiger Dienst mit Pferd und Harnisch nach des Landes Gewohnheit“ zu stellen. So erklärt sich die häufige Verschreibung von 15 Hufen bzw. von 7 1/2 Hufen oder einem mehrfachen von 15 Hufen mit der Verpflichtung zum ,,Waffendienst“ bei Freidörfern im Grenzgebiet von L y c k und Johannisburg.

Es ist festzuhalten: im Kreisgebiet wurden die meisten Siedlungen als Freidörfer oder Freigüter — zwischen beiden besteht praktisch kaum ein Unterschied — begründet, wie sie sich kaum in einem andern preußischen Landesteil nach den Feststellungen T öpp e n s (5 90) finden lassen. Die meisten Freidörfer waren zu 15 Hufen zu magdeburgischem Recht verliehen. Sie wurden meistens mehreren Ver­wandten, z. B. Brüdern oder Vettern übergeben, manchmal war auch gestattet, die­selben zu teilen. Diese ,,Freidörfer“, in denen die Wirte massenweise zusammensa­ßen‘ sind gerade für Ostmasuren so besonders charakteristisch. Die masowischen Siedler erwarben ihren Besitz meistens käuflich. Sie besaßen sehr oft nur 1 Hufe, und ihre Vermögens- und Wirtschaftsverhältnisse waren die denkbar schlechte­sten. Bei der geringen Ergiebigkeit des Bodens überstiegen die Abgabenforderun­gen der Landesherrschaft die Leistungsfähigkeit dieser Bauern. Den Masoviern wurde der Landbesitz zu magdeburgischem und beider Kinder Rechte verliehen, da die Landesherrschaft über diese ,,Freidörfer“ so leichter verfügen konnte.

Später traf ein Rechtsverfall vieler ,,Freidörfer“ insofern ein, als viele dieser Dör­fer im 18. Jahrhundert unter den Scharwerks- und Zinsdörfern rangierten (z. B. Schikorren, Rydzewen, Oratzen, Szameiten, Rumeyken‘ Zappeln u. v. a. m.)

Soffen und Krzywen waren zunächst als ,,Freigüter“ gegründet; doch we­nige Jahrzehnte später lebten hier bereits mehrere Familien als selbständige Bau­ern; so waren es ,,Freidörfer“ geworden.

EineBesonderheit stellen die ,,Pflügerdörfer“, auch ,,Oratzen“ (polnisch Oratz = Pflüger) genannt dar. Diese eigentümlichen Dörfer gab es nur im Kreise L y c k. Die ,,Pflügerdörf er“ erhielten jeweils 15 Hufen zum ,,Dienst“ = 1 ,,Pflüger­dienst“, einige Dörfer aber nur 7 1/2 Hufen dementsprechend nur 1/2 ,,Dienst“.

Sie waren verpflichtet, die Äcker der staatlichen Vorwerke zu pflügen, zum Heuschlag und zum Einbringen des Heus für das Vorwerk; ferner hatten sie bei al­len Bauten im Vorwerk zu helfen. Ursprünglich bestand nur das Vorwerk L y c k später kamen noch einige Vorwerke hinzu wie z. B. Neu endorf. Die ,,Oratzer“ hatten auch Naturalabgaben zu leisten, die Anfang des 17. Jahrhunderts durch Zinszahlungen abgelöst wurden. Schließlich waren sie verpflichtet, bestimmte Mengen an Holz anzufahren.

Im Amtsbezirk Stradaunen gab es nur 1 Oratzendorf, nämlich Oratzen und im Klaussener Bezirk nur Reuschendorf mit 8 bzw. 17 Wirten. Vor 1500 bestanden im Lycker Bereich folgende ,,Pflügerdörfer“: Moldzien 1476, Burnien, Gr. Lasken, Milussen, Stooßnen, alle 1479, Kl. Baitkowen, Dutken, Mostolten, Sutzken, Monczen undMylucken, alleimJahre 1484. Im Jahre 1539 werden bei der Bestandaufnahme insgesamt 44 ,,Oratzendörfer“ mit zusammen 436 Wirten geführt30).

Die ,,adligen“ Güter haben im Kreise Lyck in dieser Besiedlungsperiode nur eine geringe Rolle gespielt. Die Inhaber solcher Güter werden als ,,ehrbare“ Män­ner bezeichnet und haben in der Regel ,,die großen und die kleinen Gerichte“ über ihre Leute erhalten. Die größten Güter waren Baitkowen, Borken beide mit 40 Huien, Kopicken mit 66 Hufen und Gortzitzen mit 20 Hufen. Die Haupt-verpflichtung bestand in dem ,,schweren Reiterdienst“, d. h. sie hatten einen Schwerbewaffneten mit 2 berittenen Begleitern zu stellen. Borken erhielt der Pruße L an g hemd e (oder Langheim?) 1484 verschrieben ,,frei von Scharwerk“ und bäu­erlicher Arbeit mit 20 ,,Freijahren“, diese im Hinblick auf das Roden des Waldes. Baitkowen wurde 1493 Paul von Grabowski, einem Masovier, vom Hoch-meister Johann von Tiefen gegeben. Beide Beliehene waren verdiente Söldner-führer, die den Landbesitz laut Handfesten für rückständigen Sold erhielten.

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Im Ordensland wurde Besitzrecht in zwei Arten vergeben. Da gab es das ,,kulmi­sche Recht“, so genannt nach dem Recht der im Jahre 1233 gegründeten Stadt Kulm an der Weichsel. Zum anderen erteilte der Deutsche Orden Landbesitz nach ,,magdeburgischem Recht“. Beide Rechte hafteten nicht an der Person, son­dern an Grund und Boden. Nach ,,kulmischem Recht“ durfte der Besitz uneinge­schränkt auf Söhne und Töchter, Brüder und Schwestern vererbt werden. Nach ,,magdeburgischem Recht“ sind nur die direkten männlichen Nachkommen erbbe­rechtigt. In der späteren Ordenszeit erfuhr das ,,magdeburgische Recht“ eine Er­weiterung ,,zu beider Kinder Rechte“; damit war die Erbfolge auch auf die Töchter ausgedehnt. Jedoch fiel der Besitz, wenn keine Söhne und Töchter da waren, an den Orden zurück. Dieses Heimfallrecht des Grundbesitzes war für die Landesherr­schaft eine gute Einnahmequelle, weil jede Neuverteilung entgeltlich vorgenom­men wurde.

Während im 14. Jahrhundert, also in der ersten Zeit der Ordensherrschaft in Preußen Landbesitz zu ,,kulmischem Recht“ ausgegeben wurde, weil der Orden bestrebt war, deutsche Siedler durch ein günstiges Besitz- und Erbrecht für das er­oberte Land zu gewinnen, trat mit fortschreitender Besiedlung das ,,Magdeburgi­sche Recht“ mehr und mehr in den Vordergrund. Im Kreise L y c k ist ein System in bezug auf die Rechtsverleihung nicht mehr zu erkennen; ,,kölmisches“ und ,,mag­deburgisches“ Recht kommen in bunter Reihenfolge nebeneinander vor32). Es ist leider nicht zu verkennen, daß in späteren Jahrhunderten eine zunehmende Rechtsverschlechterung der bäuerlichen Klassen aufkommt‘ auf die noch zu kom­men sein wird.

Über die Herkunft der Siedler fehlen in Handfesten und Verschreibungen in der Regel zuverlässige Angaben. Es ist zu vermuten, daß Reste der sudauischen Bevöl­kerung entgegen polnischer Darstellung, die Sudauer seien ,,mit Stumpf und Stil ausgerottet“, auch in unserer Heimat noch vorhanden waren, als die systematische Besiedlung erfolgte. Dazu sagt der Lycker Historiker P o g od a:

,,Es wäre falsch, sich dieses Wildnisgebiet als vollkommen menschenleer vorzustellen. Wohl hatte ein großer Teil des einst so zahlreichen Sudauervolkes die Treue zur Heimaterde mit seinem Blut besiegelt; mehrere Tausend werden es gewesen sein, die in andere preußische Gaue (Samland) umgesiedelt wurden, und ein Teil, wobei es sich hauptsächlich um vornehme Geschlechter handelte, hatte bei den befreundeten Litau­ern Zuflucht gefunden, doch war ein immerhin beträchtlicher Volksteil im Schutze der Wälder zurückgeblieben... (5. 50f)

Wie schon erwähnt, reichen viele unserer Dörfer in ununterbrochener Besiedlung bis in die frühe Sudauerzeit zurück (Lepacken, Moldzien, Judzicken, Niekrassen, Golde­nau, Neuendorf Sarken, Nußberg Kaltken und viele andere). Hier fanden die or­denszeitlichen Kolonisten bereits menschliche Niederlassungen vor. An diese lehnten sie sich mit ihren Höfen an, erweiterten auch das bereits vorhandene Ackerland durch schrittweise Rodung der Wildnis. Erst nach Jahren, wenn sie seßhaft geworden waren, erbaten und erhielten sie die Sicherung ihres Besitzes durch die Handfeste. ,,(S.60)

Als Beispiele hierfür nennt Pogoda z.B. Chrzanowen, die Verschreibung stammt aus dem Jahre 1505, während der Ort unter dem Namen Kelkofsken be­reits 1473 bei der Grenzbeschreibung von Schedlisken erwähnt ist. So besteht Regeln bereits im Jahre 1473, die Handfeste aber trägt das Jahr 1499.

Die Handfesten enthalten nur in einzelnen Fällen Angaben über die Herkunft der Siedler. So erhielt der Pruße Langheim, wie oben dargelegt, Borken im Jahre 1484. Gebauer hält auch Jakob Rogalla, Gollubien für einen Prußen, während Gollub ihn als adligen Masowier anspricht.

Niklas Silberbach, Sdunken und Philipp Elan dt , Schulz zu Neuendorf waren vermutlich Deutsche.

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In der Literatur — zuletzt Gebauer (S.32,44,45) — ist vielfach angenommen worden, daß auch Litauer im Kreisgebiet siedelten. Der Tatbestand ist folgender: unmittelbar an der Lycker Kreisgrenze zum Großfürstentum Litauen gegen­über Rajgród, das seit 1520 zur polnischen Wojewodschaft Podlachien gehörte, wurden Dörfer an Siedler namens ,,Jan Lithaw“, ,,Stenzel Littau“ oder ,,Greger Littau“ verliehen.

So verkaufte 1468 der Pfleger zu Lyck‘ Walter von Kökeritz an ,,Jürgen vnd Jan Lithaw eynen Dinst bey Pohibel“ und an ,,Jan Ruski vnd Greger Lithaw 2 Dinstebey Pohibels Gutter“; es handelt sich um Kolleschnicken, das 1468 gegrün­det wurde (Ostpr.Fol.119,S.81). 1471 erhielten Stentzel ( Stanislaus) Littaw 15 Hufen auf dem Pohubal zu Kowahlen (Ostpr.Fol.125, pag.274 v/275) und Gre­gor Littau Land in Gingen sowie ein Stentzel Littau in Sobollen, Kirchspiel Wielitzken‘ Kreis Treuburg.

Das 1473 gegründete Freidorf Szameyten nördlich von Lyck könnte an Überläufer aus Schamaiten vergeben worden sein. Jedoch läßt sich allein aus dem Ortsnamen die litauische Herkunft der Siedler in keinem Fall ableiten. Hier weisen die Vornamen der ersten Siedler (Gebrüder Michel, Jacob, Pawel, Woytek und Andres) auf masowische Herkunft hin.

In der Handfeste für Zintschen von 1496 erhielten ,,Matzek und Jacob zwe Huben zwischen Scierpient (Kutzen) und Pissanitzen gelegen, ... und Rechte gleich anderen Littauern im Lyckischen Gebiethe Wohnende...“

Der Komtur zu Rhein, Rudolf von Diepoltskirchen verkauft 1502 eine (wei­tere) Hufe an die Gebrüder Jan und Simon von Czirpint (Kutzen),...,, solche Hube grenzt am eynen Teyl mit Busch vnd mit dem andren mit Sipitke (Sypittken). Auch sullen die obgemelte Jan vnd Simon von solcher Hube gleich andern Lithawen schar­werken“.(Ostpr.Folg. 119 S.69)

Auffallend ist, daß keiner dieser ,,Litauer“ einen typisch litauischen‘ sondern eindeutig einen polnisch-masowischen Personennamen wie Jan, Stentzel, Greger, Matzk oder lediglich einen farblosen christlichen Personennamen wie Jacob oder Simon trägt. Bei ,,Jan Ruski“ in Kolleschnicken handelt essich um einen Weiß­ruthenen.

Die Bezeichnung ,,Lithaw“ oder ,,Littau“ sagt nichts über die Zugehörigkeit zum litauischen Volk aus; sie besagt nur, daß der Siedler ,,Jan oder Stentzel Littau“ aus dem unmittelbar angrenzenden Großfürstentum Litauen herüberkam. ,,Litt au“ oder ,,L it h aw“ bezeichnet mithin nicht — die litauische Volkszuge­hörigkeit dieser Siedler, sondern ist lediglich ein geographischer Hinweis darauf, daß der betreffende Siedler aus dem Großfürstentum Litauen eingewandert ist. Der Hinweis in der Handfeste von Z i nt s c he n und Kut ze n ,,Rechte gleich ande­ren Litauern im Lyckischen Gebiete Wohnende“ bzw. ,,Jan und Simon sollen ... gleich andern Litauern scharwerken“ besagt ebenfalls nur, daß viele der polnisch­masowischen Neusiedler aus dem unmittelbar angrenzenden Großfürstentum L i -tauen bzw. dem Gebiet der späteren Wojewodschaft Podlachien ins Lycker südöstliche Grenzgebiet kamen.

Es ist festzuhalten: keine Volkszugehörigkeit dieser Siedler zum litauischen Volkstum, das beweisen die aus schließlich masowisch-polnischen Personennamen wie Jan, Stentzel, Greger, Jacob, Matzk u. a. Bei dem 1541 gegründeten Zins-Dorf Sawadden (Auglitten), das der Lokator ,,Jacob aus Littawen von Pohmercken“ erhielt (Ostpr.Fol.261a,Bl.195 - 97), wird dies besonders deutlich.

Auch später kommen in den vorgenannten Dörfern nur Bauern mit masowischen polnischen Familiennamen vor.

Ferner muß berücksichtigt werden, daß bis 1500 jenseits der preußischen Grenze im nördlichen Gebiet der späteren Wojewodschaft Podlachien unmittelbar gegenüber den preußischen Dörfern Kopicken, Krzywen (Rundfließ), Sawadden (Grenzwacht)‘ Lyssewen, Przepiorken, Skrzypken und Stooßnen im Gebiet von Rajgr6d mindestens 13 Ortschaften mit ausschließlich masowischer Bevölkerung entstanden waren, wie der polnische Historiker J. Wisniewski in ,,Geschichte und Besiedlung des Kreises Suwalki vom 15. bis Mitte des 17. Jahrhunderts, S.86“ be­richtet. Daß im Verlauf dieser masowischen Siedlungsbewegung Masowier auch auf die preußische Seite übertraten, ist nur natürlich, da hier bereits Siedlungen von Masowiern enstanden waren.

Die Siedlungstätigkeit jenseits der preußischen Ostgrenze auf der Seite des Großfürstentums Litauen, die überhaupt erst mit Beginn des 16. Jahrhunderts richtig in Gang kam, steht im Zusammenhang mit der allgemeinen Ausdehnung des masowischen Siedlungsraumes von Süden nach Norden.

Die masowische Grenzsiedlung auf der Seite des Großherzogtums Litauen ging von Rajgrod über Dowspuda‘ Bakalarzewo‘ Filipow‘ Przerosal bis nach Systyton, wo die schamaitische und die polnisch-litauische Volksgrenze verlief, wie C o n z e berichtet.

Eingansseite 8000 v.d.Z. 
 in Lyck Jüngere Steinzeit 
 in Lyck Lyck um 1000  
 v.d.Z. 600 bis1230 
 in Lyck Lyck unter dem 
  Orden Lyck in der 
 Herzogenzeit Lyck unter den 
 Hohenzollern

 

Um 1475 forderte eine Gesandtschaft des polnischen Königs, daß die täglich aus Litauen, Reußen (= Weißruthenien) und Schamaiten entweichenden Leute vom Orden nicht angenommen, sondern zurückgetrieben werden sollten. Der Hochmeister antwortete, daß er seine Amtsleute anweisen wolle, diese Leute nicht mehr aufzunehmen (Regesta 1,2 Nr. 16592). Die Anweisung scheint jedoch nur geringen Erfolg gehabt zu haben; denn in einem Schreiben, das der Komtur von R a g n it an den polnischen König bringen soll, schlägt der Hochmeister vor, daß man ein ,,Zei­chen“ vereinbaren soll und vom Orden nur noch die Leute angenommen würden, die ein solches Zeiches vorweisen könnten (1480 in Regesta 1,2 Nr. 16894). Die Zuwanderung entlaufener litauischer Bauern in das nördliche (!) Preußen geht aus einem weiteren Scheiben hervor, in dem dem Komtur von Memel und Ragnit aufgetragen wird, die ,,Läuflinge nur zu gedenken, wenn sie darauf von der litaui­schen Landesherrschaft angesprochen würden“ (1492 in Regesta 1,2 Nr. 17737).

Diese Quellen zeigen, daß nie von Litauern die Rede ist, die in das östliche Masu­ren, also das spätere Kreisgebiet Lyck und Treuburg kamen.

Orts- und Flurnamen wie Selmentsee‘ Laschmiadensee, Garbaßsee‘ Reckentsee u. a. sowie Skomentnen, Romanowen, Grabnick‘ Lisken Sarken, Sareiken deuten ebenso wie einige Personennamen z. B. Rinio in Grabnick, Maleyke (polnisch Ma­leyka) in Gorlowken‘ Grigo in Prostken‘ Blaseio in Alt-Krzywen‘ Gorlo in Pani­struga u. a. auf Prußen hin. Doch lassen derartige altpreußische Flur-, Orts- und Personennamen keinen Schluß zu auf die Überdauerung einer altpreußischen Ur­bevölkerung. Die sicherlich vereinzelt in der sudauischen Wildnis lebenden Prußen sind wie auch andere Aussiedler auf dem Lande vom volksmäßig starken masowischen Element völlig aufgesaugt worden.

 

War der Zustrom masowischer Einwanderer vor dem Dreizehnjährigen Krieg (1454—1466) noch gering, setzte nach dem 2. Thorner Frieden 1466 eine starke ma­sowische Einwanderung in den Kreis L y c k und in die angrenzenden Kreise ein. Der Orden öffnete die Landesgrenzen, da Siedler aus deutschen Landen oder aus dem westlichen Ordensland nicht zu erwarten waren, und ließ polnische Masowier ins Land. Die masowischen Herzöge waren natürlich über die Flucht ihrer Untertanen verstimmt und verlangten ihre Auslieferung; denn nach den Verträgen war es üblich, daß ein Land entlaufene Leibeigene dem andern Land auslieferte. Der Orden war dazu verpflichtet, versuchte aber sich dieser Verpflichtung zu entziehen und brachte teils allgemein menschliche, teils religiöse Gründe dagegen vor. Nach der Einführung der Reformation nach 1525 war der religiöse Grund für die Flucht aus dem katholischen Masowien/Polen ins evangelische Herzogtum ein stichhaltiger Grund. Nationale Bedenken spielten damals keine Rolle. Entscheidend für die Zugehörigkeit zum Ordensstaat waren allein Treuegelöbnis und Eid. Die eingewanderten Masowier haben jedenfalls die Treue der neuen Landesherrschaft gegenüber ehrlich und unerschütterlich gehalten.

 Die Gesamtzahl der bis 1525 ins Ordensgebiet eingewanderten Masowier schätzt Go1lub auf 20000—25000 Siedler bei einer Gesamtbevölkerung in diesem Gebiet von 30000 — höchstens 40 000. Es ist bei diesem Zahlenverhältnis deutlich und verständlich, daß andere an Zahl geringe Volksgruppen, wie Prußen, Weißruthe­nen und Litauer, selbst Deutsche allmählich von der Masse der Masowier aufgeso­gen wurden.

 Mit der Verleihung von Mühlengerechtigkeiten ging der Orden recht sparsam um. Bestimmungen über Mühlen hatte er bereits in Art.13 der ,,Kulmer Handfe­ste“ von 1233 aufgenommen. Danach galt das Recht, Mühlen anzulegen, als das Vorrecht des Ordens, das ohne dessen ausdrückliche Genehmigung von den Un­tertanen nicht ausgeübt werden durfte. Es bestand also ein ,,Mühlenregal“ bzw. eine ,,Mühlengerechtigkeit“ zu ,,kulmischem Recht“ verschrieben. Die Handfeste für die ,,Mühle auf dem Hansel-Fließ (Jucha) mit 6 Morgen und einer Hube Acker“ vom Komtur zu Brandenburg im Jahre 1477 gegeben, möge beispielhaft angeführt werden. Hier erhielt der ,,Getreue Nicolai Stani" die Mühle zu ,, Cöllmisch Recht frey von Scharwerk gegen jährlichen Zins fällig zu Martini mit sechs Maaß geringer, gewöhnlicher Grütze von der Mühle und einer Maaß derselben Grütze von Hube Acker“. Ferner erhielt der Müller eine Wiese am unteren Hansel-Fließ für sein Vieh (Hufen-Schoß, Oletzko VIII.S.265f.) Diese Mühle war auf ,,1 Gang“ beschränkt; der Müller konnte mithin nur grob gemahlene Grütze, wie sie der Orden als ,,Zins“ forderte, mahlen.

Weitere Mühlengerechtigkeiten erteilte der Orden für Plotz itznen, Bo r ken, Thalussen, Sypittken, Baitkowen, Borczymmen und Leegen. Das Privileg für diese Privatmühlen, die nur mit ,,einem Rade“ unterhalten werden durften, lautete nur ,,zu ihren Tisches Nothdurft zu mahlen und nicht für andere.“

Um die Wasserversorgung der Mühlen nicht zu gefährden, erhielten die angren­zenden Orte die Verpflichtung auferlegt, ,,keine Fließer zu verstellen bei der höchstn Buß“.

In den ersten Jahrzehnten der Herzogszeit kamen noch folgende Mühlen in Pri­vatbesitz hinzu: Rydzewen 1526, Kobylinnen 1529, Mühle zu Urbanken bei Iwaschken 1546 und 1553 Alt- Gollubien.

Der Orden wollte das einträgliche Geschäft einer Mühle selbst machen. So richtete er eigne Ortsmühlen mit ,,2 Gängen“, mit denen das Mehl recht fein gemahlen werden konnte, ein in Klein- Mühle bei Lyck, die bereits in der Handfeste für das ,,dorf czur Licke“ im Jahre 1425 erwähnt und wahrscheinlich kurz nach Errich­tung des ,,Ordenshauses“ auf der Insel erbaut und eingerichtet worden ist, in Neuendorf und schließlich in Stradaunen.

Zahlreiche Bauern benutzten Handmühlen, auch ,,Q u i r 1 e“ genannt, die noch zu Beginn des 20. Jahrhundert in Gebrauch waren.

Das ,,Mühlenregal“ des Ordens wurde erst mit dem ,,Edickt für Ostpreußen, Li­tauen, Ermland und den Marienwerderschen landräthlichen Kreis, die Mühlengerech­tigkeit betreffend und die durchgängige Aujhebung des Mühlenzwanges betreffen“, vom 29. März 1808 aufgehoben. Der Mühlenzwang als obligatorische Einrichtung wurde mit dem 1. Dezember 1808 beseitigt.

,,Kruggerechtigkeiten“ gab der Orden recht spärlich und spät aus. Die Verlei­hungsurkunde für einen Krug enthielt Angaben über den ,,Krüger“, auch ,,Krez­mer“ genannt, über die Zuteilung von Acker und Wiesen und über den ,,Zins“ und ,,Scharwerk“ als Pflichten des Krügers. Über den Umfang der ,,Kruggerechtigkeit“ ist in den Verleihungsurkunden meist nichts gesagt. Hierfür galten die Bestim­mungen in der Handfeste von 5 ehesten, die der Komtur und spätere Hochmei­ster Ulrich von Jungingen im Jahre 1401 gegeben hat. Dort heißt es u. a.:

Den Besitzern der Krezmer erlauben Wir freien, feilen Kauf binnen ihres Gehäuses zu haben allerlei Trankes und Speises, Gewand, Eisen oder welcherlei das sei.

Der Krug war nicht nur Schenke, sondern das Warenhaus jener Zeit.

Für Neu- Jucha hat der Komtur zu Brandenburg 1495 einen Krug an Jan Kali x t e verschrieben. Mit dem Krug ,,bey der Kirche gelegen“ erhielt er 1 Hufe Acker und 6 Morgen Wiesen zu ,,Cöllmisch Recht“, 6 Jahre frei von Scharwerk ge­gen ,,Zins“ von ,,sechs Mark“ fällig zu Martini.

Pogoda nennt weitere Kruggerechtigkeiten für Borken, Sorden, Trat­zen, Kobylinnen und 3 Krüge in Lyssewen. Hierbei hatte der Orden an die Versorgung als Raststelle an den Durchgangswegen gedacht.

In Lyck selbst begann die Ausgabe von ,,Kruggerechtigkeiten“ ab 1477. Uber diese Entwicklung wird noch an andrer Stelle berichtet werden.

Die Hoffnungslosigkeit der außenpolitischen und finanziellen Lage im Ordens-staat hatte nach dem Tode des Hochmeisters Johann von Tiefen 1497 dazu ge­führt, daß der Orden nunmehr die Hochmeisterwürde auf deutsche Fürstensöhne aus angesehenen Fürstenhäusern übertrug. Man hoffte damit, Hilfe aus dem Deut­schen Reiche zur Erlangung der Unabhängigkeit vom polnischen König zu errei­chen. So wurde Friedrich, Herzog von Sachsen-Meißen, ein Vetter des Kurfür­sten Friedrich des Weisen, 1498 Hochmeister. Dieser verweigerte dem Polenkönig als einziger Hochmeister bis zu seinem Tode den Eid. Im Innern des Landes nahm er eine weitgehende Reform der Verwaltung, des Gerichtswesens und der Heeres-verfassung vor; die großen Komtureien wie Balga wurden aufgelöst, um die Ko­sten für die vergrößerte Hofhaltung aufzubringen. So leitete er die Umwandlung des geistlichen Ordensstaates in ein Territorialfürstentum ein.

Sein Nachfolger, Markgraf Albrecht von Brandenburg-Ansbach, ein jüngerer Sproß des fränkischen Hohenzollernhauses und mütterlicherseits ein Neffe des polnischen Königs Sigismund versuchte als Hochmeister ab 1510 zunächst friedlich, danach mit Waffengewalt, die polnische Oberhoheit abzuschütteln. Nach anfänglichen Erfolgen verlief dieser Krieg (1519—1521) schließlich unglücklich. Dieser Krieg brachte dem Ordensstaat wiederum schlimme Verwüstungen. Im Jahre 1520 berichtet der Statthalter zu Rhein, daß die Ämter Lyck und Stra­daunen vom Feinde bedroht werden (Regesta 1,3 Nr. 23.064) und Feinde kurz da­nach eingefallen (Regesta Nr. 23.223,23.235) und die Gebiete Rhein, Lyck, Stradaunen, Lötzen und Sehesten, verheert hätten (Nr.23.245,23.301, 23.481,23.769,23.824). 1521 sei nach einem weiteren Bericht Lyck endgültig vom Feinde befreit worden (Regesta 1,3 Nr.23.850).

Eingansseite 8000 v.d.Z. 
 in Lyck Jüngere Steinzeit 
 in Lyck Lyck um 1000  
 v.d.Z. 600 bis1230 
 in Lyck Lyck unter dem 
  Orden Lyck in der 
 Herzogenzeit Lyck unter den 
 Hohenzollern

Nach vierjähriger Waffenruhe kam es zum Friedensschluß in K r a k au am 8. April 1525. In diesem Friedensvertrag blieb der Besitzstand des restlichen Ordens-staates erhalten gegen die Bedingung, daß Albrecht den Lehnseid dem polni­schen König zugleich für seine Erben leistete. Schumacher (S.142) sagt dazu:

,,Nach zwei Jahrhunderten unerhörten A ufttieges und Glanzes hatte der Deutsche Orden, durch eine furchtbare Katastrophe herabgestürtzt, noch 100 Jahre um seine staatliche Existenz gerungen. Sein Ende hat nichts von der Furchtbarkeit an sich, die dem Sturz des Templerordens anhaftet.

Letzten Endes starb er doch nur, weil die Zeit eine andere geworden war und die mittelalterlichen Ideen und Gebilde mit dem Anbruch der Reformationszeit und der Entstehung der modernen europäischen Staaten gesellschaft ihre Lebenskraft verloren hatten. Aber indem der Rest des einstigen Ordensstaates unter die erbliche Herrschaft eines deutschen Fürsten trat, wurde diesem Lande sein Deutschtum bewahrt, bis es in Verbindung mit dem aufttrebenden märkischen Hohenzollernstaate in der Geschichte Deutschlands eine neue Rolle spielen sollte.

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