Die Zeit der Hohenzollern unter bes. Berücksichtigung des Kreises Lyck

Die große Pest (1709—1711)

50 Jahre nach dem Tatareneinfall erlebte unser Heimatkreis in den Jahren 1709—1711 eine der schlimmsten Zeiten, als ,,der schwarze Tod“ oder ,,das große Sterben“ genannt, eine der furchtbarsten Seuchen jener Zeit, wütete und machte besonders die ehemaligen prussischen Gaue Sudauen und Galinden zu einem wüsten, armen Land. Die Hauptämter Lyck und Oletzko waren besonders schwer betroffen. Die ,,Beulenpest“ oder ,,Bubonenpest“ — in den alten amtlichen Schriftstücken auch ,,Kontagion“ genannt — kommt im Vorderen Orient vor und ist von dort wiederholt nach Mittel- und Nordeuropa eingeschleppt worden. Es handelt sich um eine schwere, fieberhafte, sehr ansteckende Krankheit. Außerlich ist sie an brandigen Beulen auf der Haut und den Drüsen zu erkennen und führt durch Eitervergiftung oder durch Schlagfluß meist nach wenigen Tagen zum Tode. Damals gab es für Pestkranke keine ärtzliche Hilfe; man konnte sich nur durch strengste Absonderung von den Kranken vor der Pest schützen.

Pfarrer Chucholowius aus Jucha gibt hierüber einen erschütternden Bericht: die Menschen wurden völlig gleichgültig, da man nichts ändern kann; sie hatten den Sinn für Arbeit und Schaffen, was ja angesichts des bevorstehenden Todes zwecklos war, verloren. Wer heute noch gesund erschien, konnte morgen schon von der Pest ergriffen sein; im ganzen Kirchenbezirk starben nach den Aufzeichnungen des Pfarrers Chucholowius insgesamt 726 Menschen und zwar in Neu-Jucha 125, in Alt-Jucha 88, in Gorlowken 61, Lisken 110, Alt-Krzywen 63, Steinberg 41, um einige zu nennen. Der Pfarrer teilte noch mit, daß er, sein Sohn und der Juchaer Rektor Ditlof wie durch ein Wunder am Leben blieben.

So überraschend, wie sie gekommen war, so plötzlich hörte die Pest wieder auf. Am 21. März 1712 ging bei der Preußischen Amtskammer zu Königsberg eine ,,Supplikation“ (d. h. Bittschrift) ein, die unterzeichnet war von den ,,Wenigen in der Contagion (der Pest) übriggebliebenen Bürgern ,,der Stadt Lyck”. In dieser Schrift schilderten die Unglücklichen, wie sie schon 1709 nach einem besonders harten Winter durch größeren ,,Mißwuchs“ geschädigt waren. Im angehenden ,,August“ des Jahres 1710 sei dann die Pest in die Stadt hereingebrochen und habe bis zum Dezember 1800 Menschen, meist Lycker Einwohner, eine Auswärtige darunter, befallen; ,,nur 273 Personen seien am Leben geblieben, darunter nicht mehr als 18 Bürger und 3 Magistratsbeamte‘. Die Mehrzahl der Uberlebenden waren Familienangehörige und Fremde, die vom Land in die Stadt geflüchtet waren. Das wenige in den Scheunen gesammelte Wintergetreide war durch Ungeziefer ,,total ruiniert“ worden, das Sommergetreide aber auf dem Felde geblieben. Aus Mangel an Arbeitskräften konnten die Überlebenden auf den Winter 1711 fast nichts und auf den folgenden Winter nur ganz wenig aussäen, so daß sie nun in die größte Not geraten waren. 62 Häuser und 33 Krüge standen ,,wüst“, d. h. leer, wie ein Beamter der königlichen Kammer persönlich festgestellt hatte. Wie sollten die armen Leute unter diesen Umständen die Steuern in Höhe von 638 Talern, wie sie sonst die Stadt jährlich an die Kammer abzuführen hatte, aufbringen. Für das Jahr 1711 hatte der König die Steuern erlassen. Aber jetzt wurden die überlebenden Einwohner der Stadt Lyck durch den Amtsschreiber hart bedrängt, die fälligen Steuern für 1712 zu zahlen; das könnten sie nicht, sie müßten zum Bettelstab greifen. Auf diese Bittschrift hin nahm die Königsberger Kammer die Schuld als ,,Rest“ in ihre Abrechnung für Lyck auf, hoffte aber auf spätere Zahlung.

Auch in den folgenden Jahren trafen ,,Bittschriften“ aus Lyck beim Königsberger Amt ein. Schließlich wurde der Lycker Amtshauptmann Anfang 1714 von der Königsberger Kammer beauftragt, die wirkliche Lage der Lycker Einwohnerschaft genau zu untersuchen und darüber zu berichten. Im nachfolgenden geben Auszüge aus diesem Schriftstück mit dem Titel ,,Stadt Lyck Spezifikation der Schulden, so zu ermahnen sind... de anno 1711 und 1712“ ein anschauliches Bild von einzelnen Familien (die Ziffern entsprechen den Ziffern des Berichts):

  • 1) Michel Sadowski: ist in der Pest 1710 ausgestorben; das Getreide ist auf dem Felde geblieben, hat den 1711 Winter nichts gesäet, hat 25 Taler Schaden erlitten. Sein Sohn ist nach der Pest aus der Fremde gekommen und hat die Gründe übernommen.
  • 2) Tobias Kottowski: ist gestorben, hat 1 Sohn und 1 Tochter hinterlassen. Der
  • Sohn studiert in Königsberg, die Tochter verdient beim Jakob Rittich, den
  • Grund hat der Verstorbene beim Pisanski versetzt. Die Kinder haben keine
  • Erbschaft erhalten.
  • Johann Praeterius hat 1/2 Hube gehabt; ist in der Pest gestorben, seine geringe
  • Habe ist weggekommen, hat 2 kleine Söhne hinterlassen, der Grund ist in
  • Schulden verkauft, die Kinder leben miserabel.
  • 4) Johann Müller: ist ein Handwerker, hat 18 Taler Schaden erlitten, hat aber das Handwerk in Händen, soll alles bezahlen.
  • 5) Paul Trojanowki: hat 1/2 Hube und 1 Krug, welcher seiner Tochter zukommt, hat denselben wegen Armut verpachtet, den Zins für 1712 muß er zahlen, hat 26 Taler Schaden erlitten.
  • 8) Sahmen Erben: Der Richter Sahm ist in der Pest gestorben und hat seine Frau schwanger hinterlassen. Das Getreide ist verkommen. Es ist noch ein unmündiges Kind vorhanden. Der Pestschaden beträgt 37 Taler.
  • 10) Kapitain Schade: ist in der Landmiliz gewesen und im Rheinischen Amt postiert. Alles ist vernichtet und verschwunden, die Schulden sind mehr als der Grund. Dieser ist subhaftiert. Er hat das Weib unter die sächsische Miliz begeben.
  • 11) Organist P reuß: ist vor der Pest geflüchtet gewesen. Das Getreide ist auf dem Felde geblieben. Die Habseligkeiten sind ziemlich bestohlen. Schaden 87 Taler 8 Groschen.
  • 12) Stawinski Erben: St. ist mit den Seinen in der Pest gestorben. Seine Witwe hat den Pfarrer in Klaussen geheiratet. In der Pest ist alles verloren.
  • 17) Rittichen Erben: sind total ausgestorben und ihre Verlassenschaft an die Freunde gefallen.
  • 18) A ugustinowa, Witwe: ist alt und abgelebt, hat in der Pest auch alles verloren.
  • 22) Pfarrer von Rosinsko: wohnt in Rosinsko. A uf seiner 1/2 Hube (in Lyck) ist das Getreide vernichtet und ist keine Pacht davon gefallen.
  • 25) Bräuers Erben: Die Erbin ist s. Zt. unmündig gewesen und hat sich anderswo aufgehalten. Das ihr zukommende Haus ist bei Beginn der Pest zum P es t -ha u s gemacht worden. Deshalb wollte es nach der Pest niemand beziehen und hat es drei Jahre wüst gestanden und ist an Fenstern und Türen beschädigt.
  • Nach der Pest hat sie geheiratet und einige Erbschaft nach ihrem Bruder erhalten.
  • 26) Friedrich Kiehl: ist mit Weib und einem Kinde,, Überkrankt“, hat aber die übrigen Kinder und das Gesinde in der Pest verloren. Das Getreide ist auf dem Felde verdorben. Führt jetzt das Bürgermeisteramt, hat in der Pest als damaliger Stadtkämmerer viele Ungelegenheiten erlitten, 180 Taler verloren und nichts geerbt.
  • 27) Wedecke, Pfarrer in Grabnicken: hat während der Pest in Grabnicken gewohnt und ist dort geflüchtet. Die Mietsleute in seinem Hause sind ausgestorben und ihm den Mietzins schuldig geblieben. Er hat wenig im Vermögen und das Haus ist im schlechten Zustande.
  • 46) Pfarrer von Czichen wohnt nicht hier. Seine 11,4 Hube hat zwar in und nach der Pest nichts getragen, aber die Schuld ist nur eine Kleinigkeit.
  • 53) Schwendoricus ist ein Schulmeister aus Lissöwen, hat seinen Grund verpachtet gehabt. Der Pächter hat den gleichen Schaden erlitten, wie die andern und hat den Zins dem locatori abgezogen.
  • 68) Christin G e rs ch ist in der Pest ein Pestkommissarius gewesen, hat viel ausgestanden, den Kranken vorgeschossen und nicht wiederbekommen und ist in der Pest gestorben. Seine Witwe hat viele Schulden und wenig Vermögen.
  • 73) Foederowy Erben: hat als Priester in Ostrokollen gewohnt und hat sich des Krügers Verlassenschaft bezahlt gemacht.
  • 74) Diszevius :hatalsDiakon in Ostrokollen gewohnt und ist von da wegen der Pest geflüchtet, hat an seinem Krüger, der durch die Pest ruiniert ist, Schaden erlitten.
  • 96) Die Hausmühle und 24 Morgen: der Müller hat die Mühle wegen der Pest verlassen müssen und hatte 1/2 Jahr im Walde gewohnt. Das Getreide ist auf dem Felde geblieben.
  • Zu97) die Bäcker, 98) die Schuster, 99) die Töpfer: Die Bäcker sind bis aufl Gesellen ausgestorben, von den Schustern sind nur 2 und nur 1 Töpfer übergeblieben und also hat das Handwerk niedergelegt. Jetzt sind auch nur 5 Bäcker, 8 Schuster und 5 Töpfer vorhanden.“

Ostpreußen 8000 v.d.Z. 
 in Lyck Jüngere Steinzeit 
 in Lyck Lyck um 1000  
 v.d.Z. 600 bis1230 
 in Lyck Lyck unter dem 
  Orden Lyck in der 
 Herzogenzeit Lyck unter den 
 Hohenzollern

 

Das Gesuch des Amtshauptmanns von Lyck aus dem Jahre 1715, dem das obige teilweise aufgeführte, sehr interessante Verzeichnis über einzelne Lycker Bürger und Häuser bzw. deren auswärtigen Eigentümern und Mietern beilag, wurde von der Amtskammer in Königsberg u. a. auch mit dem Hinweis befürwortet, daß die Lycker ihr Rathaus, welches von den Tataren 1656 in Asche gelegt war, wieder aufbauen wollten. Der Entscheid des Königs Friedrich Wilhelm 1. auf dieses Gesuch, der am 6. August 1715 ,,im Lager vor Stralsund“ erfolgte, befreite die schwer geprüften Lycker gänzlich von der rückständigen Steuer für das Jahr 1712). Die Vernichtung der Wintersaat 1708/09 und die dreijährige Pestperiode 1709—1711 hatte den jähen Abbruch der nach dem Tatareneinfall 1656 und dessen verheerenden Folgen begonnene Erholung des Landes zur Folge. Die Pest führte zu starker Verminderung der Bevölkerung; etwa 1/3 der Einwohner wurden in unserer Heimat von der Pest dahingerafft.

Gebauer stellte in seinen eingehenden Untersuchungen fest, daß zwar die Pest zu einer starken Verminderung der Bevölkerung, aber merkwürdigerweise nicht zu einer Verminderung der selbständigen Existenzen geführt hat. Im Gegenteil waren es bei der großen Bestandsaufnahme Königs Friedrich Wilhelm 1. 1715— 19 in den Amtern Lyck und Stradauenen 53 selbständige Existenzen mehr als 1694/95. Lediglich in den Bauerndörfern des Amtes Stradaunen waren überhaupt weniger Wirte ansässig als 1694/95. Die Pest hatte demnach eine Verminderung der Personenzahl auf den Höfen zur Folge; das bewirkte wiederum, daß die Äcker nur unzureichend bewirtschaftet werden konnten. Im Gebiet der Amter Lyck und Stradaunen sowie in Klaussen stellt Gebauer von insgesamt 5321 Hufen 3588 bestellte Hufen und 1195 ,,wüste“ sowie 448 ,,Übermaß-Hufen“ für 1715—19 fest. Er errechnet die Bevölkerung im Lycker Bezirk für diese Zeit auf 7500—8500 Personen. Dies ist ein Zustand, wie er nach dem Tatareneinfall 1656 geherrscht hat, nur, daß damals das Amt Stradaunen weniger betroffen war.

Bereits nach dem Tatareneinfall war eine geringe Seßhaftigkeit und Landflucht der bäuerlichen Bevölkerung bedingt durch das Verhalten der Dieststellen, die erhöhte Abgaben und Scharwerksleistungen ebenso wie der Adel forderten, festzustellen. Ungünstige Zeitereignisse wie Mißernten, Hungersnöte und vor allem die Pest hatten ebenso wie eine nahezu blinde oder doch unbeholfene Verwaltung, die manchmal selbst Anordnungen des Landesherren sabotieren, eine allgemeine Armut und Demoralisierung zur Folge, die sich nicht zuletzt in einer ungenügenden oder gar falschen Wirtschafsweise äußerte. In vielen Dörfern ist ein Teil der wüst-liegenden Hufen, aber auch teilbewirtschaftetes Ackerland verwachsen, besonders im sudlichen Teil des Amtes Lyck; hier sind die Wiesen überschwemmt und dadurch unbrauchbar. Diese Überschwemmungen waren nicht nur auf mangelnde Dränagen, sondern auch auf das Aufstauen der Seenabflüsse und kleiner Wasserläufe bei den Mühlen zurückzuführen. Auch die Wälder hatten sehr gelitten. Nicht nur die Dorfholzungen, die nur selten hochstämmigen Bestand aufwiesen, sondern meist nur niedrigen Buschwald oder sogar ausschließlich Strauchwerk und Unterholz enthielten, waren durch den schrankenlosen Raubbau wertlos geworden, sondern auch die königlichen Waldungen. Erst um 1725 setzt die Waldpflege ein.

Zur Not der Bauern trugen wiederholte Vieh- und Pferdeseuchen aus dem benachbarten Polen eingeschleppt bei, so daß nicht einmal das notwendige Zugvieh zur Ackerbestellung vorhanden war.

Schließlich wurden ab Ende des 16. Jahrhunderts besonders aber in der 2. Hälfte des 17. Jahrhundert viele Freien in die Masse der Bauern herabgedrückt und im Rahmen der Verpflichtung zu ,,Burgendiensten“ mit allen möglichen Arbeiten, die sich vom bäuerlichen Scharwerk nur wenig unterschieden, von Landesherrschaft und Adel herangezogen. Als die ,,Kriegsdienste“ der Einwohner von ,,Freidörfer“ und ,,Freigüter“ nicht mehr oft gebraucht wurden, war die Landesherrschaft bestrebt, ,,Freigüter“ und ,,Zinsgüter“ in ,,Zinsdörfer“ umzuwandeln. Viele ,,Freidörfer“ auch im Kreise L y c k rangierten im 18. Jahrhundert unter den Scharwerks und ,,Zinsdörfern“ z. B. Oratzen, Rumeyken, Rydzewen, Schikorren, Szameiten, Zappeln u. a. Auch dies ist ein Symptom für die sich zunehmend verschlechternde Lage der Bauern. Im 18. Jahrhundert gab es schließlich nur noch einen einheitlichen unfreien Bauernstand.

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Es dürfte verständlich sein, daß unter diesen armseligen und unglücklichen Verhältnissen bedingt auch durch weit überhöhte Steuerbelastung viele Bauern mit ihren Familien ihre Höfe verließen und nach Polen flüchteten. Noch 1719 sind aus dem Amt Lyck 36 Bauern mit Weib, Kind und Vieh sowie 3 ,,Freie“ nach Polen geflüchtet, während sich 7 Familien aus Polen im Kirchspiel Lyssewen niederließen. Das waren die Verhältnisse bei der litauischen und masurischen Landwirtschaft als Friedrich Wilhelm 1. König wurde. Der neue König hatte sofort erkannt, daß die weitgehenden Verwüstungen und Opfer an Menschenkraft nur unter planmäßiger Mithilfe des Staates wiedergutgemacht werden konnten. Er sah, daß die Verwaltung nicht in Ordnung war und daher vereinheitlicht und gerafft werden mußte. Soschuf er bereits 1 Monat nach seiner Thronbesteigung das ,,Generalfinanzdirektorium“ in Berlin als Zentralinstanz, in dem 4 bisherige Landesverwaltungen aufgingen. 1714 teilte er die preußische Kammerverwaltung, die schon vorher aus der ,,Preußischen Regierung“ herausgelöst worden war, in die ,,deutsche Kammer“ in Königsberg und die ,,litauische Kammerverwaltung“ in Tilsit für die ,,litauischen und polnischen Ämter”.

Karl Heinrich Erbtruchseß Graf zu Waldburg, der seit 1711 die Ämter Marienwerder und Riesenburg leitete und selbst dort Güter besaß, legte dem König in einer eingehenden Denkschrift 1714 die Gründe für die wirtschaftliche Not der Bauern und des weniger bemittelten Adels in der Art der Besteuerung, was die erhöhte Landflucht seit langem zur Folge habe, dem König überzeugend dar. Die ,,Kontribution“, welche damals in Ostpreußen geleistet werden mußte, war ein Bündel von Steuern, unter welchen die Grundsteuer, das ,,Hufenschoß“, obgleich die älteste und die für die ,,Kontribution“ besonders charakteristische Steuer stark in den Hintergrund getreten war, fiel. Der Adel war bestrebt, den ,,Hufenschoß“ ganz zu beseitigen und dafür solche Steuern einzuführen, welche die einzelnen Personen und einzelne Objekte, wie Vieh, Bier und Branntwein mit gleichen unabgestuften Sätzen belegte und in erster Linie die arme Bevölkerung traf. Nach Wald-burg war nicht die Höhe der ,,Kontribution“, sondern die Art zu ,,contribunieren und zu exequieren“ das Verderben des Landes und die Ursache für die zunehmende Landflucht der Bauern nach Polen. Nach Wal db u r g hielt der Adel nur wenig Gesinde und Vieh, um sich der Steuerpflicht zu entziehen; Bauern und Gesinde würden durch Ungerechtigkeiten und Härten der Steuereinnehmer ruiniert. Waldburg schlug dem König deshalb vor, daß die bisherigen manigfaltigen Steuern durch eine einzige, die ,,Generalhufensteuer“, ersetzt werde; diese müßte in gerechter Weise und Proportion nach der Bonität des Bodens allein auf die Hufen gelegt werden und zwar auf adlige Güter, auf königliche Zins- und Scharwerksdörfer, auf köllmische Freigüter und Dörfer und auf ,,Schulzeneyen“. Zur Durchführung war nach Waldburgs Vorschlag eine ,, wahrhaftige Connaissance von dem Lande, von dessen Wirtschaft und dessen Stärke und Schwäche“ an Ort und Stelle durch eine Sonderkommission notwendig. Damit müßten einhergehen eine Reform des Justizwesens, die Hebung der Städte und ihres Handels und die Befreiung der königlichen Bauern und Köllmer von der Einquartierung der Kavallerie. Der ,,Generalhufenschoß“, die Einheitssteuer, sollte nur in den Wintermonaten eingefordert werden, wenn der Landmann Einnahmen hatte, alle andern Steuern wurden abgeschafft.

Der König ordnete die Durchführung dieser Reform entsprechend Waldburgs Vorschlägen an und machte diesen zum ,,Präsidenten“ dieser Sonderkommission, des ,,Kriegskommissiariats“ in Königsberg.

Am 1. 11. 1715 begann die Sonderkommission mit der Landaufnahme im Amt Brandenburg; das Amt Lyck wurde 1716 und das Amt 01 et z k o mit Stradaunen und Polommen 1719 ,,bereist“.

Trotz heftigen Widerstandes des Adels wurde der ,,Generalhufenschoß“ im Februar 1720 abgeschlossen und der Abschlußbericht dem König vorgelegt.

Das festgestellte ,,Kataster“ (bis 1723) enthielt 48.009 adlige Hufen, 22.765 köllmische und 24.490 bäuerliche Domänenhufen. Von ,,verschwiegenen“ Hufen, die sich in der Hauptsache beim Adel befanden, von denen bisher keine Steuern abgeführt wurden, konnten im ersten Jahr 34.681 Taler zusätzlicher ,,Hufenschoß“ erzielt werden.

Pfarrer brauchten von 4—6 Hufen keine ,,Kontribution“ entrichten, weitere Hufen hatten die Pfarrer zu versteuern; Schulzen, Kammer- und Forstbeamte‘ die bisher frei waren, mußten 2,4 des Generalhufenschoßes abführen.

Die adligen Bauern wurden von der lästigen Einquartierung von Kavallerie gegen Entrichtung eines kleinen Zinses befreit; ,,wüste“ Hufen wurden ins ,,Kataster“ aufgenommen und dem Adel und den Köllmern sofort zugerechnet, den königlichen Bauerndörfern erst dann, wenn sie bewirtschaftet wurden; Odland blieb steuerfrei.

Auch die Steuererhebung wurde umgestaltet. Graf Waldburg setzte beim König durch, daß die bisherigen ,,Stände“ beseitigt, der Beamtenapparat verkleinert und die Ausgaben für diesen verbilligt wurden.

Mit dieser Reform wollte der König den Unternehmensgeist bei der Landwirtschaft anregen und mehr Spielraum gewähren.

Ostpreußen war die erste Provinz im Staat Preußen, die den Vorteil einer relativ einfachen und gerechten Grundsteuer erlangte. Hinzu kam die politische Bedeutung, daß der ,,Generalhufenschoß“ die privilegierte Klasse hinsichtlich der Pflicht der Steuerzahlung ohne Ausnahme in den allgemeinen Untertanenverband einfügte und sie dadurch zu staatsbürgerlicher Gesinnung erzog.

König Friedrich II. hat nach diesem Muster die Besteuerung in Schlesien 1742 und in Westpreußen 1772 vornehmen lassen.

König Friedrich Wilhelm 1. selbst bereiste die masurischen Ämter, so auch Lyck im Jahre 1721, um sich ein Bild über die Not und die zu ergreifenden Maßnahmen zu verschaffen. Der Rektor der Lycker Provinzialschule K o z i k beschreibt den Besuch des Königs am 6. Juli 1721 in ,,Lick“ und spricht von der,, Liberalität und Munifizenz des allermächtigsten Königs“).

Der König wollte ,,die entvölkerte Landschaft durch Einwanderer wieder heben“. An der ersten Einwanderung von Nassauern, Pfälzern, Schweizern und vor allem Salzburgern hatte der Südosten der Provinz nur geringen Anteil gehabt. Diese Kolonisten strömten in der Masse in die ,,litauischen“ Ämter wie Insterburg und Gumbinnen. In den Kreis Lyck hat der tüchtige Pfarrer Bernhard Rostock aus Kallinowen Salzburger im Jahre 1756 auf sein Gut Trentowsken bei Kalinowen hereingeholt“. Eine weitere Salzburger-Einwanderung aus dieser Zeit in unsern Heimatkreis war nicht auszumachen. Die Königsberger Kammer schreckte vor der Kolonisation im Südosten des Landes zurück, ,,wo die Wirtschaft durch die verschiedensten Umstände ungünstig beeinflußt wurde“, da die ,,Neubesetzungen sehr kostspielig seien und sich für die Zukunft kaum rentieren würden, außerdem die Vermischung der zugewanderten Deutschen mit den Polen nicht zweckmaßig wäre“. Nach den Vorstellungen der Königsberger ,,Cammer“ sollte so vorgegangen werden wie schon Anfang dieses Jahrhunderts im Amte Stradaunen, wo alle ,,liederlichen Wirte“ (polnische) ,,ausgemerzt und zu Gärtnern und Instleuten gemacht und ihre Erbe mit guten Wirten besetzt“ wurden. So wurden im Amte Lyck z.B. Barannen südlich Lyck ganz geräumt, 7 neue Ansiedler aus Nassauen, darunter Martin Erdt im Jahre 1720 auf 11 1/2 Hufen mit einem Kostenaufwand von 500 Rtl. 57 1/2 Gr. und im Amt Stradaunen 1740 mit 30 deutschen Kolonistenfamilien besetzt, von denen 6 Jahre später 15 Familien nach ,,Lithauen“ oder einen andern Ort ziehen wollten13). Doch blieben diese Aktionen in unserer Gegend Einzelfälle, da diese Art der Kolonisation auf höheren Befehl eingestellt wurden, ,,inmaßen Unseres Willens nicht ist, daß die alten Einwohner aus dem Lande vertrieben werden sollten. “

Das Ziel der Landesherrschaft, alle ,,wüsten“ Hufen wieder bewirtschaften zu lassen, wurde erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts im Lycker Bereich erreicht, wenn auch nicht mit deutschen Kolonisten. So wurde überschüssige einheimische Bevölkerung angesetzt, es kamen auch polnische Einwanderer. Schon der Große Kurfürst hatte, wie Töppen berichtet, den aus Polen vertriebenen Arianern Aufnahme im Lycker Amt gewährt. Hier siedelten sie mit Schwerpunkt um Thalussen. Ins Amt Rhein kamen 409 Familien aus Polen,ins Amt Lötzen 6o und ins Amt Ole t z ko (in die Kirchspiele Marggrabowa und Kallinowen) 16 Familien. Besonders im Ostteil des Lycker Bezirks müssen Polen gegen Ende des 18. Jahrhunderts ansässig geworden sein; denn dort finden sich Katholiken, während im Westen des Lycker Bezirks nur vereinzelt katholische Familien lebten. Söhne im Kreise ansässiger Familien und polnische Einwanderer stellten den Hauptanteil der ,,Assecuranten“, das sind Wirte, die auf ,,wüsten“ Hufen angesetzt wurden; und ,,Erbfreie“, so wurden Wirte genannt, die nach dem Kauf von Land eine ,,Erbverschreibung“ erwarben. Damals entstanden 18 ,,Freidörfer“ und 4 Bauerndörfer, so Popowen, Przepiorken, Romotten und Rimken. Nach Gebauer wurden in 16 Bauerndörfern 64 Erbfreie mit 15 Morgen bis zu 2 Hufen Land in den Jahren 1763— 1774 ansässig; weitere 31 Erbverschreibungen in 6 Dörfern sind aus dem Jahre 1783 belegt; in Grabnick allein sind 23 ,,Erbfreie“ mit mindestens 1 Hufe und in Czerwonken 1 ,,Erbfreier“ mit 6 Hufen genannt.

Neben den ,,Assecuranten“ und ,,Erbfreien“ sind noch die ,,Kossäten“ und ,,Eigenkätner“ im Amte L y c k zu nennen. Auch hier wurden ,,wüste“ Hufen besetzt. Die ,,Kossäten“ waren die kleinsten ländlichen Landbesitzer. Der Name ,,Kossäte“, so wird vermutet, kommt daher, daß bei der Neuverteilung etwas Land übrig blieb, aus dem man keine normale Bauernstelle mit etwa 2 Hufen, sondern nur einen kleinen Landbesitz — die ,,Kossätenstelle“ — schaffen konnte. Diese erhielten ,,wüste“ Hufen. Die ,,Eigenkätner« hatten nur wenige Morgen Acker, sie saßen in der Regel auf ,,Übermaß“-Ländereien und bauten sich oft auf dem Dorfanger an.

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Zahlte der Landmann den ,,Generalhufenschoß“ von seinem Grundbesitz, hatten die Eigenkätner, Kossäten, Handwerker, Gärtner, Instleute, Schäfer, Hirten und lediges Gesinde ein ,,Kopf-, Horn- und Klauenschoß“ an die ,,Kontributionskasse“, beim Amt zu zahlen; der ,,Kopfschoß“ betrug 35 Gr. je Person zwischen 12 und 60 Jahren, für 1 Kuh 24Gr., Pferd oder Ochse l5Gr., Schaf, Ziege und Schwein 3 Gr., Mastschwein 6 Gr. je Stück. Handwerker hatten außerdem das ,,Nahrungsgeld“, Müller und Krüger eine besondere Gewerbeabgabe zu zahlen. So sollten alle, die bei der Einrichtung des ,,Generalhufenschosses“ übergangen waren, die sich von ihrer Hände Arbeit oder von ländlichen Hilfs- und Nebenerwerbsarbeiten nährten, nach Verhältnis zu den allgemeinen Staatslasten herangezogen werden.

Für die Landwirtschaft Ostpreußens war das ,,Retablissement“ das bedeutendste Werk König Friedrich Wilhems 1.. ,,Retablissement“ ist ein Sammelbegriff für die Verwaltungsmaßnahmen des brandenburgisch-preußischen Staates in Ostpreußen in den Jahren nach der großen Pest nach 1712. Lag auch der Schwerpunkt auf der Neugestaltung der Domänenverwaltung in den ,,litauischen“ Amtern Nordostpreußens, so wirkte das ,,litauische Retablissement“ weiter auf die ganze Provinz und auch auf den Lycker Bezirk. König Friedrich Wilhelm 1. kümmerte sich nicht nur um die Domänenverwaltung und die königlichen Bauern, sondern auch um die Besetzung der ,,wüsten“ Hufen durch Hereinnahme von Neusiedlern. Er entsandte Werber für Ostpreußen in die Schweiz, und in deutsche Länder wie die Pfalz, Elsaß-Lothringen, Hessen-Nassau u. a. nicht ohne Erfolg. Der König ließ auch Polen ins Land. Doch sorgte er dafür, daß die Bedingungen für polnische Ansiedler am schlechtesten waren; so erhielten diese nur wenige Freijahre. Friedrich Wilhelm 1. hielt die Polen für schlechte Wirte. So verbot er 1722 den preußischen Grenzbewohnern in den Ämtern L y c k und Johannisburg, polnische Äcker und Wiesen jenseits der Grenze zu besitzen und zu bestellten. Er sagte: ,,Preuß soll allein Preuß sein“ und ein anderes Mal äußerte er sich: ,,Soll nitt sein, dieses macht mein Bauer halb preußisch halb polnische Herzen“. Ska1weit sagt dazu: ,,Mögen wirtschaftliche Gründe vorherrschen, doch kann man sich nicht des Gedankens erwehren, daß er sich der Gefahren bewußt war, die seinem Lande ein Hereinfluten polnischer Bevölkerung gebracht hätte.“

Zum ,,domanialen Retablissement“ gehört auch das ,,Kirchen- und Schulretablissement“. Darüber wird in den entsprechenden Artikeln über ,,Kirchen“ und ,,Schulen“ berichtet und die segensreiche und erfolgreiche Tätigkeit König Friedrich Wilhelms 1. dargestellt. Doch schon an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß der ,,Soldatenkönig“ im Kreise L y c k während seiner Regierungszeit insgesamt 47 Volksschulen errichtet hat, soviel hat kein Herrscher vor ihm oder danach neu geschaffen.

Als Friedrich Wilhelm 1. die Regierung im Jahre 1713 antrat, hatte die ostpreußische Landwirtschaft ihren Tiefstand erreicht. Das Betriebssystem war die vom Mittelalter überkommene Dreifelderwirtschaft einfachster Art mit Wintersaat, Sommersaat und Brache, mit Getreidearten Roggen, Hafer und Gerste, im Kreise Lyck kaum Weizen, daneben Erbsen. Blatt und Wurzelgewächse und die in Mitteldeutschland z. B. Magdeburg schon angewandte grüne Brache waren unbekannt. Der Anbau von Kartoffeln war noch unbekannt und kam erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts auf. Die Agrikultur war infolge jahrelanger schlechter Wirtschaft in Verfall geraten. Ka1weit meint, Ostpreußen wäre allmählich ein ödes und unkultiviertes Land geworden, wenn König Friedrich Wilhelm 1. nicht energisch eingegriffen hätte. Die Acker waren schlecht bestellt und lodderich gepflügt; die Entwässerung der Felder war vernachlässigt, Gräben und Dränagen waren zugefallen und verstopft; das Getreide war von schlechter Qualität, das Stroh minderwertig und gering im Wuchs. Das Erntequantum war im Bezirk Litauen und den ,,polnischen Amtern“ 1723 z. B. bei Roggen 2‘/2 Korn, bei Gerste 3 1/7 Korn und bei Hafer nur 2 1/8 Korn gegenüber 8—10 Korn Ende des 18. Jahrhunderts. Der ostpreußische Bauer hatte verlernt, die dem Acker entzogenen Stoffe durch Dünger zu ersetzen. Das konnte die ,,Brache“ nicht wieder gut machen. In den Ställen wurde schlecht gestreut und der Mist blieb solange liegen, bis man ihn auf die Felder fuhr. Woher sollte bei den Bauern der Stalldünger kommen? Die armen Freien und Bauern in den masurischen Ämtern Lyck, Polommen, Stradaunen und Arys hielten meist nur 1 Kuh, die zugleich mit Pferd oder Ochse zusammen angespannt wurde. In den Wäldern wurde das Vieh gegen ein geringes Entgeld auf Waldweide gehütet. Die Brache bot nur für wenige Wochen Futter; der Heugewinn war gering. Im Winter wurde nur Stroh verfüttert und das Vieh ,,durchgehungert“. So waren die Erträge von Vieh sehr gering, es wurde nur wenig Vieh gehalten). Vom Vorwerk Polommen (Ostpr.Fol.128B1.16) wird berichtet: ,,Wann die Schajhortun gen (Pferche) nicht wären, würde das Vorwerk wegen des vielen Sandes von schlechter Importance sein, so aber gerät in den mehrsten Jahren schönes, reines und wichtiges Korn darauf“ Des Nachts hielten unsere Bauern ihr Vieh in geschlossener Dorfherde in Pferchen zusammen und stellten Wachen, um Diebe und zahlreiche Wölfe fernzuhalten.

Die geringe Viehhaltung ist gerade in unserm Kreis auch darauf zurückzuführen, daß immer wieder Viehseuchen über die nahe Grenze eingeschleppt wurden. König Friedrich Wilhelm 1. ordnete bald nach Regierungsantritt die Haltung von ,,Misthöfen“ auf den Vorwerken und von ,,Misthaufen“ bei den Bauern an; er verbot auch den Verkauf von Heu und Stroh auf den Domänen, wenn nicht Überfluß vorhanden war. Die Domänenpächter mußten über die Ackerdüngung Buch führen. Der König ließ kontrollieren, ob seine Anweisungen befolgt wurden. Wurde bei ,,Visitationen“ überjähriger Mist angetroffen, mußte der Betroffene für jedes Fuder Mist 1 Taler Strafe zahlen.

Auch die Ackerbestellung wollte der König verbessern. Bei den Bauern war die ,,Zoc he“ als Pflug sehr verbreitet. Dieses Gerät konnte der Bauer selbst aus Holz herstellen, das schmale Zocheeisen erhielt er vom Schmied. Mit diesem Pflug konnte der Boden nur flach gepflügt werden. Auch die Eggen waren aus Holz. Der König befahl die Abschaffung der Zoche und die Einführung des Eisenpfluges. Die Domänen belieferte er mit insgesamt über 1000 Eisenpflügen. Doch blieben die Bauern in Masuren bei ihrer ,,Zoche“; diese hatte sich in dem Endmoränengebiet mit dem mit zahlreichen Steinen durchsetzen Boden als praktisch erwiesen, da diese leichter über die zahlreichen Steine im Boden hinwegglitt. Selbst deutsche Einwanderer bedienten sich der ,,Zoche“ und benutzten Teile des Eisenpfluges zum Verbessern der Pflugscharen der Zoche.

Auch mit der zweiten ,,Anordnung“ des Königs im ,,Haushaltungs-Reglement vor die Aembter des Königsreichs Preußens“ von 1731 hatte er keinen Erfolg. Darin wurde das dreimalige Pflügen im Jahr und das ,,Pflügen in breiten Rücken“ befohlen. Hier war Mitteldeutschland für den König Vorbild. Beides ließ sich nicht einführen. Auf den leichten Böden wäre der Acker bei dreimaligem Pflügen zu sehr gelockert, der Boden wäre vom Wind fortgefegt worden. Auch das Herstellen von breiten Beeten anstelle der 4 - 6 Furchenbeeten erwies sich bei dem Klima und der kurzen Vegetation in unserer Heimat als nicht zweckmäßig. Schließlich kümmerte er sich noch um das Ernteverfahren. Bisher wurde das Getreide in kleinen Bündeln zusammengefaßt; der König befahl, das Getreide mit Bindestroh zu ordentlichen Garben zu binden und in gleich großen ,,Stiegen“ aufzustellen, das auch deshalb, um dem Landwirt einen Überblick über das geerntete Getreide sofort zu verschaffen.

König Friedrich Wilhelm 1. war um die Verbesserung der Rindviehzucht sehr bemüht. Die Viehrasse sollte verbessert werden; er sorgte für besseren Absatz von Vieh und gemästeten Ochsen, die mehr und mehr als Zugochsen verwandt wurden; schließlich verbot er die Einfuhr polnischen Viehs, schon um die Einschleppung von Viehseuchen zu verhindern und den Absatz des eignen Viehs zu verbessern. Dahin gehört auch seine Anordnung, in den Dörfern Brunnen zu bauen. Hier mit der Viehzucht hatte der König mehr Glück als mit seinen Befehlen für den Ackerbau.

In der Pferdezucht legte Friedrich Wilhelm 1. 1732 mit der Gründung des Hauptgestüts Trakehnen den Grundstock für den späteren Erfolg des ostpreußischen Pferdes. Die Landpferdezucht wurde unter staatliche Aufsicht gestellt.

Auch für die Schafzucht verwandte der König große Fürsorge. Da von der Wollqualität das Gedeihen der Tuchmanufaktur abhing, führte der König Böcke aus Kottbus ein, damit wurde die preußische Zucht veredelt. Es bildeten sich größere ,,Schäfereien“ mit größeren Schafherden. Leider hatten auch Schafe unter Viehseuchen zu leiden, so war 1786 ein allgemeines Schafsterben, das zu sehr großen Verlusten führte, aber mit staatlicher Hilfe überwunden wurde.

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Aber wenn sich Friedrich Wilhelm 1. manchmal in Kleinigkeiten verlor, so waren das nur Begleiterscheinungen einer im übrigen großzügigen Agrarpolitik, die darauf hinzielte, das höchste Maß der Rentabilität der ostpreußischen Domänen zu erreichen und ganz allgemein den Wohlstand der Bauern zu begründen und zu fördern. Er wollte Ostpreußen in eine blühende Provinz verwandeln und die Landwirtschaft dort auf die Gleiche Stufe wie in seinen andern Provinzen bringen. Die Qualität des Getreides wurde besser, der Gersten- und Weizenanbau gehoben. Dadurch, daß er dem Lein- und Flachsanbau zwangsweise auch in unserem Kreis Eingang verschaffte, wurde der Landwirtschaft neben der Getreideerzeugung eine neue Richtung für ihre Betätigung und der Bevölkerung durch die Verarbeitung eine neue Einnahmequelle erschlossen.

Dem König gelang es nicht, sein Vorhaben, Beseitigung des Scharwerks, in Ostpreußen durchzusetzen. Doch sorgte er für Vermehrung der Lohnarbeiterstellen bei den Domänen. In den polnischen Ämtern Oletzko, Polommen und Stradaunen wurde Ende 1736 eine ,,Scharwerksordnung“, die auf das Planscharwerk zurückging, erlassen; danach wurde ein Teil des Vorwerksackers dem Pächter zur Bewirtschaftung im eigenen Betrieb zugewiesen, der andere Teil und zwar soviel ging an den Bauern, daß nach angestellter Berechnung der Bauer nur 24 Tage im Jahre dafür zu arbeiten hatte. Da in diesen Amtern Überfluß an Bauern war, sollten stets nach einigen Jahren andere Dörfer zu dieser Arbeit herangezogen werden. Bei der Heuernte und dem Ausfahren von Mist sollte aber die gesamte Bauernschaft für das Vorwerk arbeiten, jeder Bauer sollte dafür 6 Groschen Tagelohn erhalten. Eine weitere Pflicht für die Bauern bestand in den üblichen Getreidefuhren nach Königsberg. Im Jahre darauf wurde diese Scharwerksordnung in allen polnischen Ämtern eingeführt.

Friedrich II. folgte 1740 dem Soldatenkönig Friedrich Wilhelm 1. Dieser setzte die Politik für die ostpreußische Landwirtschaft seines Vaters fort. Noch waren zahlreiche ,,wüsten“ Hufen unbesetzt. Hier versuchte er durch energische An- und Umsiedlungen Abhilfe zu schaffen. Er förderte die ,,Eigenkätner“ als kleinste Grundbesitzer und siedelte sie auf dem Dorfanger oder auf ,,wüsten“ Hufen an. So erhielten sie Gartenbesitz und bildeten die notwendigen Arbeitskräfte auf Domänen und größeren Bauernhöfen.

Friedrich II. verbot mit Verordnung vom 12. 8. 1749 den Grundherrschaften, die bei ihren Gütern bestehenden Bauern- und Kossätenhöfe eingehen zu lassen und Äcker und Wiesen zum Gutsbesitz zu schlagen oder neue Vorwerke zu errichten. Die Landräte wurden angewiesen, Zuwiderhandlungen zu bestrafen (100 Rtl.). Damit gelang es dem König, einen starken Bauernstand zu erhalten.

Auch König Friedrich II. gelang es nicht, das Scharwerk zu beseitigen, doch wurde das Scharwerk auf höchstens 60 Tage im Jahr herabgesetzt und der scharwerkspflichtige Personenkreis eingeschränkt. Im Jahre 1763 hob der König den Zwangsgesindedienst für die Domänen endgültig auf.

Hatte schon Friedrich Wilhelm 1. mit der Anlegung von Getreidemagazinen begonnen, setzte König Friedrich II. dieses Werk fort. Die Vorratshaltung von Getreide war nicht nur für Notzeiten gedacht, sondern auch für die Versorgung der verstärkten Armee vorgesehen. Im Zuge der Waldburgischen Reformen war 1721 bereits die Einquartierung der Kavallerie bei den Bauern gegen Zahlung eines geringen ,,Fouragegeldes“ aufgehoben.

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 Der siebenjährige Krieg (1756—1763)

Im siebenjährigen Krieg hatte unsere Heimat wiederum Notzeiten zu bestehen. Feldmarschall Lehwald, dem König Friedrich II. die Verteidigung der Provinz Ostpreußen mit umfangreichen Vollmachten übertragen hatte, wollte im Hinblick auf die geringe Truppenstärke eine Landmiliz aus dem Landvolk zur Verstärkung der regulären Truppen bilden. Die Grenzämter Lyck, Oletzko und Johannisburg sollten 1 - 3, zusammen 6 Kompanien, überwiegend aus Reitern aufstellen. Den Oberbefehl erhielt der Rittergutsbesitzer und pensionierte Rittmeister von Katarzynski auf Gutten, Kr. Oletzko. Diese Maßnahme hatte nur geringen Erfolg.

Außerdem war bei der bedrohlichen Lage der Provinz Preußen durch den Kriegseintritt der Russen gegen die preußische Monarchie geplant, die Bevölkerung bis zu 50 km von der Grenze zu evakuieren, um die Menschen vor ähnlichen Erlebnissen wie vor 100 Jahren beim Einfall von Polen und Tataren zu schützen. Schließlich war geplant, von dem beweglichen Eigentum soviel wie möglich zu retten, Pferde, Vieh und Getreide mitzunehmen und an die Magazine in Königsberg, Wehlau, Ragnit und Tilsit abzuliefern.

Diese Maßnahme wurde nicht durchgeführt.

Während das Hauptheer der Russen unter Feldmarschall Apraxin von Kowno über Stallupönen auf Gumbinnen heranzog, brachen in der Nacht zum 2. August 1756 leichte Truppen unter den Heerführern Sibilski und Liewen von Grodno aus zwischen Lyck und Marggrabowa in das Land ein und erreichten bereits am gleichen Tage Marggrabowa. Die Stadt erklärte ihre Unterwerfung und litt darunter weniger, um so mehr die weitere Umgebung der Stadt, zumal Plünderer mit der Truppe über die Grenze gekommen waren. Polnische Räuberbanden versetzten auch weite Teile des Kreises Lyck durch Raub, Brand und Mord in Schrecken. Selbst in dem festen Schloß Lyck fühlte man sich nicht sicher, vor allem nachts. Ein großer Teil der Landbevölkerung flüchtete in die Wälder oder nach Westen in noch unbesetzte Teile der Provinz. Als die unglücklichen Bewohner russische Offiziere um ein Eingreifen gegen die räuberischen Banden baten, erklärten diese offen, ihre Unfähigkeit zu helfen. Es wurde der Rat erteilt, zur Selbsthilfe zu schreiten. Bereits wenige Tage nach dem Einmarsch der russischen Armee rotteten sich hie und da die Bauern benachbarter Dörfer zusammen, um nach dem Vorbild der geplanten Landwehr beritten mit Forken und Sensen die Plünderer zu vertreiben und ihnen das geraubte Vieh zu entreißen. So soll Pfarrer Drigalski aus Stradaunen polnische Plünderer mit seinen Bauern vertrieben haben. In J u c ha wurde damals ebenfalls unter Führung des Gutsbesitzers von Adl. - J u c ha von Pe1kowski eine Bauernwehr gegründet, wie die Kirchenchronik berichtet.

Am 30. August 1756 wurde die preußische Armee unter Feldmarschalle Lehwaldt von der weit überlegenen russischen Armee unter Feldmarschall Apraxin bei Gr. Jägerndorf in der Nähe von Insterburg geschlagen. Die Russen zogen sich dennoch zurück und kamen erst im folgenden Jahr unter Feldmarschall Fermor wieder. Nunmehr besetzten sie die ganze Provinz ohne Widerstand. Preußen blieb bis zum Jahre 1762 in russischer Hand mit Königsberg als russischer Provinzhauptstadt. Kaiserin Elisabeth erklärte Preußen mit ,,Patent“ vom 31. Dezember 1757 zum russischen Eigentum. Königsberg kapitulierte am 21. Januar 1758; es war das erste Mal, daß die Stadt einen Eroberer in ihren Mauern sah. Die Stände, die Ämter und zahlreiche Städte wie Königsberg und in Masuren, Lötzen und Marggrabowa, die masurischen Ämter, Oletzko, Czymochen u.a. sowie viele Adlige wurden gezwungen, der russischen Zarin Elisabeth, einer heftigen Gegnerin König Friedrich II., zu huldigen. Lyck gehörte nicht zu diesem Kreis.

König Friedrich II. hat es Ostpreußen noch einige Zeit nach dem siebenjährigen Krieg verübelt, daß die Provinz so rasch russisch geworden war. Dem ostpreußischen Adel warf er vor: ,,Die Herren haben sich im Siebenjährigen nicht so aufgeführt, das man an Sie denken Sol. Sie seint auf dem Landt Schlechte Wirte und Windbeutels und durch der Armee fallen Sie durch wie ein Sip.“

Im Allgemeinen genoß Ostpreußen unter der russischen Oberhoheit eine gewisse Selbständigkeit; die Landesgesetze, die Verwaltungs- und Justizkollegien blieben mit ihren Beamten besetzt, allerdings erhielten sie Aufsichtsorgane mit russischen Offizieren. Der Gouverneur wohnte im Königsberger Schloß. In den Amtern Lyck und Oletzko residierten wie in allen andern Ämtern ebenfalls russische Offiziere als Oberaufsicht. Die russische Fremdherrschaft machte sich in dem allgemeinen Gebot der Waffenablieferung, der Überwachung der Briefe, der scharfen Zensur der Presse und der umfangreichen Forderungen auf Naturallieferungen für die Besatzungsarmee drückend bemerkbar. Die hohe Kriegkontribution von je 1 Million Taler für 1758 und 1759, die die Städte aufbringen sollten, wurde vom russischen Gouverneur von Korff, wie sein Vorgänger Fermor deutscher Abstammung, zu einem Teil, die dem platten Lande auferlegte Kriegskontribution in gleicher Höhe, wurde auf Fürsprache preußischer Behörden zum größten Teil erlassen. Hieran hatte maßgebenden Anteil der Kammerdirektor von Gumbinnen, Domhard, dem auch L y c k unterstand. Dieser war unter den Russen auf seinem Posten geblieben. Freilich mußte er wie viele andere auch der Zarin den Treueid schwören, aber durch sein kluges Auftreten und seine Umsicht bewahrte er Ostpreußen vor allzu schweren Lasten, so daß er dieses Land nach 4 Jahren russischer Besetzung als besterhaltene aller Provinzen dem König wieder zurückgeben konnte.

Schweren Schaden erlitt das Wirtschaftsleben Preußens während der Russenzeit durch die großen Waldverwüstungen, sei es durch systematische Abholzung für Zwecke des russischen Flottenbaus, sei es durch massenweise Anlagen von Teerschwelereien. Die Waldgebiete in der Nähe der Küste bei Königsberg, Memel, um Gilgenburg und auf der Kurischen Nehrung hatten besonders zu leiden. Der G r o n d ow k e r Forst war, wenn auch nicht so stark wie oben angeführte Forsten an der Küste, auch davon betroffen. Damit ging Hand in Hand eine Vernichtung von Wild wie Elch und Biber.

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Am 5. Januar 1762 starb Zarin Elisabeth; ihr Nachfolger Zar Peter III., ein glühender Verehrer des preußischen Königs Friedrich II., schloß Frieden mit Preußen. Zwar trat nur ein kurzfristiger Aufschub durch den Sturz des Zaren und die Ermordung Peter III. (Juli 1762) ein; die Gattin und Nachfolgerin Katharina II. aber hielt an dem einmal geschlossenen Frieden mit Preußen fest. Schon am 6. August 1762 kam Ostpreußen wieder unter die Herrschaft Friedrich des Großen. Der für die ganze Provinz nunmehr verantwortliche Domhardt entwickelte eine fieberhafte Tätigkeit, um die Forderungen seines Königs nach Lieferung von Lebensmitteln und Fourage für die Armeepferde, nach Aushebung von Rekruten, nach käuflichem Erwerb von russischen Magazinen u. a. zu befriedigen. Er bemühte sich auch darum, die Schäden, die die Provinz in der russischen Besatzungszeit erlitten hatte, zu heilen, Maßnahmen, deren Kosten ganz aus den eigenenEinkünften der Provinz bestritten werden mußten; auch das meisterte der dem König stets ergebene und tüchtige Domhardt. Hier ist noch hervorzuheben die erstmalige Anlage eines Verbindungskanals zwischen den masurischen Seen und dem Pregel, dem ,,Masurischen Kanal“ (1764—1776).

Im Jahre 1747 waren die Hauptämter Lötzen, Rhein, Johannisburg, Lyck und Oletzko mit den Domänenämtern Stradaunen und Polommen zur vor wenigen Jahren neu geschaffenen ,,Kriegs- und Domänenkammer“ Gumbinnen geschlagen worden.

Im Jahre 1752 wurde die Verwaltung neu gegliedert; die Amtshauptmannschaften wurden durch ,,Königliche Landräte“ ersetzt, diese rein staatlichen Beamten wurden in Ostpreußen im Gegensatz zu andern Provinzen ohne Mitwirkung der Stände und der Kreiseingesessenen vom König ernannt; ihnen stand auch die Aufsicht über die adligen Güter zu. Daneben blieben die ,,Domänenämter“ bestehen, während ,,Steuerräthe“ die Steuerkreise verwalteten. Lyck gehörte zum Angerburger ,,Steuerkreis“. Die Hauptämter Lyck, Oletzko und Johannisburg wurden zum ,,landräthlichen Kreis“ Ole t z k o (II) zusammengefaßt. Die Amtsbefugnisse der drei Verwaltungen waren streng getrennt. Die Hauptsteuerquelle der ,,landräthlichen Kreise“ war die ,,Kontribution“ aus dem ,,Generalhufenschoß“ wie oben aufgezeigt; der ,,Steuerrath“ zog die Akcise von den Städten ein; der Domänenverwaltung standen die Pachteinnahmen aus den zum Amt gehörenden Pachtgütern zu. Landräte wurden in der Regel aus dem Adel - doch nicht ausschließlich dem einheimischen Adel - ernannt.

Erst die große Verwaltungsreform im Jahre 1818 brachte eine neue Kreiseinteilung. Die Kirchspiele Jucha, Stradaunen und Kallinowen wurden aus dem Hauptamt Oletzko und Klaussen aus dem Hauptamt Rhein herausgelöst und dem Kreis Lyck zugeordnet. Widminnen, das wie Jucha ebenfall zu Oletzko gehörte, kam nunmehr zum Kreis Lötzen.

Damit gehörten ab 1818 zum Kreis Lyck die Kirchspiele Neu-Jucha, Stradaunen, Kallinowen, Pissanitzen, Borszymmen (bis l8l5 wardie Kirche in Lyssewen), Ostrokollen, Klaussen und Grabnick neben dem Landkreis Lyck und der Stadt Lyck.

Noch ein Blick auf Justiz und Gerichtswesen. Das oberste Gericht wurde vom Großen Kurfürsten imJahre 1657 als ,,Tribunal“ in Königsberg für das Herzogtum Preußen errichtet. Im Jahre 1723 übernahm für den Bezirk Gumbinnen das ,,Burggericht“ zu Insterburg diese Funktion. Darunter standen die Amtshauptleute in 0letzko, auch für Jucha, Stradaunen und Kallinowen und L y c k. Der Adel hatte eigne Gerichtsbarkeit, so war für Ju ch a der Gutsbesitzer von Adl.-Jucha von Pellkowski Richter, ihm stand ein ,,adliger Schreiber“ zur Seite. Dem Adel wurde diese Funktion im Jahre 1781 entzogen und diese Aufgabe dem ,,Kreispatrimonalgericht“ übertragen. In Lyck selbst war seit 1669 das ,,Stadtgericht“ besetzt mit 1 Richter und 5 ,,Schöppen“ tätig. ImJahre 1817 entstand das ,,Land- und Stadtgericht“ als einzige unterste Gerichtsinstanz.

Die 1. Teilung Polens im Jahre 1772 brachte die langersehnte Verbindung zwischen Preußen und Brandenburg/Pommern; Westpreußen ohne D an z i g und Thorn kam zu Preußen. Im Jahre darauf wurde der Name ,,Ostpreußen“ neben der Bezeichnung ,,Westpreußen“ für das neuerworbene Gebiet und den Bezirk Marienwerder amtlich eingeführt.

Als in den folgenden Jahren Rußland auf die Inbesitznahme ganz Polens drängte, erreichten die Staaten Osterreich und Preußen die 2. Teilung Polens 1793. Hierbei erwarb Preußen neben den Städten Danzig und Thorn das gesamte Flußgebiet der Warthe und Westmasowien mit Plock; damit wurde die Verbindung Ostpreußens zu Schlesien geschaffen. 1795 in der 3. Teilung Polens fiel auch Warschau und ein breiter Streifen zwischen Weichsel, Bug und Njemen (Memel) an Preußen. (Siehe Karte) In Plock und Bialystok wurden oberste Provinzialbehörden eingerichtet, Südostpreußen war entstanden. Vor und während der 2. und 3. Teilung Polens - 1793 + 1795 - herrschte in unserer Heimat große Unruhe. Die haltlose und schwache polnische Regierung wurde bekämpft, unter den Parteien herrschten Zwietracht und Kampf, der Zerfall des polnischen Staates war offensichtlich; er war nicht mehr lebensfähig, weil das Volk und der dieses Volk repräsentierende Adel keine staatsbildende Kraft mehr besaßen und uneinig waren. Polen ist nicht einem deutschen Drang nach Osten, sondern dem russichen Bestreben nach Westen schließlich erlegen.

In dieser Zeit kamen polnische Insurgenten über die Grenze und plünderten. Es gelang ihnen zwar in grenznahe Orte wie Prostken, Ostrokollen u. a. aber auch bis vor die Tore von Johannisburg vorzudringen. Sie wurden aber von dem hervorragend führenden General Günther und seinen Reitern, den Bos n i a k e n, zurückgeschlagen. Mit der Einnahme von Warschau durch die Russen und dem verstärkten Einsatz preußischer Truppen wurde diese Gefahr schließlich im Jahre 1794 gebannt. General Günther erhielt von König Friedrich Wilhelm III. den roten Adlerorden und wurde mit der Beförderung zum Generalleutnant zugleich Oberbefehlshaber der gesamten preußischen Truppen rechts der Weichsel.

Friedrich der Große hat Ostpreußen für das Fehlverhalten einiger Adliger und Angehöriger der Stände auf die Dauer nichts nachgetragen. Im Gegenteil hat er neben den besonders bekannten großartigen Meliorationen im Warthe- und Netze-Gebiet für die Landwirtschaft unserer Heimatprovinz nach den 3 Kriegen sehr viel getan.

König Friedrich Wilhelm 1. hatte vergeblich versucht, das Scharwerk der Bauern zu beseitigen. Es gelang ihm jedoch, bei den Domänen mehr Lohnarbeiterstellen zu schaffen. Friedrich dem Großen gelang die Beseitigung des Scharwerks auch nicht; er führte aber erfolgreich eine Beschränkung der Scharwerkspflicht ein. Bisher bestanden im Amt Lyck im landesherrlichen Grundherrschaftsbereich erhebliche Unterschiede in der Belastung der erbuntertänigen Bauern und der Köllmer. Im Durchschnitt des gesamten Amtes hatten die Bauern bei der Anlegung der ersten ,,Prästationstabelle“ (1716) von ihren Höfen 36 Taler je 100 Hektar zu leisten. Allerdings waren die Dienste gering; im Durchschnitt des ganzen Amtes waren 24,8 Tage im Jahr von jedem Bauernhof mit etwa 20 ha Nutzfläche auf dem herrschaftlichen Vorwerk zu arbeiten. Während sich die Dienstverhältnisse bis Ende des 18. Jahrhunderts nur geringfügig änderten, wurden die Abgaben nach dem Siebenjährigen Kriege um 8,3 v. H. ermäßigt und betrugen im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts 33 Taler je 100 ha Nutzfläche. Rechnet man dazu noch den Wert der Dienstbelastung abzüglich der Scharwerksvergütungen, dann erhöhte sich dieser Betrag um 24 auf 57 Taler. Im Ergebnis lag die Belastung im Kreise Lyck erheblich unter den Lasten der Bauern im Umkreis von Königsberg. Auch bei den Köllmern waren die Belastungen mit 19 Talern je 100 ha um 25 bis 50v. H. niedriger als in den andern Ämtern Ostpreußens.

König Friedrich II. hatte Erfolg mit der Beseitigung der ,,Wüsteneien“ und der Verbesserung der landwirtschaftlichen Kultur nach dem Siebenjährigen Krieg. Er sorgte für eine vernünftige Regelung des Hypothekenwesens und für billige Abgabe von Saatgetreide, für die Einführung des Kartoffelanbaus und für Vermehrung und Verbesserung des Viehbestandes. Auch der Anbau von Obstbäumen lag ihm sehr am Herzen. Die stark verwahrlosten Wälder begannen erstmalig den Segen einer staatlichen geregelten Forstpflege zu genießen. In dieser Zeit ist auch ein vermehrter Getreideanbau festzustellen.

Die Volksschulpolitik seines Vaters hatte Friedrich II. von Anfang seiner Regierungszeit an bewußt fortgesetzt. Ihren umfassenden gesetzlichen Niederschlag fanden diese Bestrebungen des Königs in dem ,,General-Landschul-Reglement“ von 1763; das enthielt unter Festsetzung der allgemeinen Schulpflicht Bestimmungen über die Wahl seminaristisch ausgebildeter Lehrer, den Unterrichtsstoff und die Schulinspektion.

Nach 1763 ist eine starke Bevölkerungszunahme in Ostpreußen festzustellen, ab 1770 eine Vermehrung der Instleute. Dem steht ab 1776 eine erhebliche Auswanderung entgegen. Dies ist einmal auf wiederholte ,,Mißwachsjahre“ zurückzuführen. Zum anderen wurden die Beiträge zum ,,Graudenzer Festungsbau“ ab 1776 sehr drückend; das Lycker Amt hat 1776—1781 folgende Leistungen hierfür erbracht: in bar 14 695 Rtl., 67 Gr., 14‘/2 Pf, 969 Schanzarbeiter gestellt, das Amt Stradaunen 5920 Rtl.‘ 25 Gr., 4 Pf., 593 Schanzarbeiter und Polommen 8232 Rtl., 11 Gr., 3 Pf., 834 Schanzarbeiter.

Noch belastender wirkten sich für die Landwirte die ,,Fouragelieferungen“ aus. König Friedrich der Große hatte nach dem Siebenjährigen Krieg die Provinzen verpflichtet, an die Kavallerieregimenter Hafer, Heu und Stroh zu angemessenen Preisen zu liefern und in den 3 1/2 Sommermonaten die Kavalleriepferde in Grasung zu nehmen. Wo die Garnisonen nicht weit ablagen und wo gute Wiesen wie z. B. im Oderbruch waren, machten die Bauern noch ein Geschäft; im Kreise Lyck aber, wo der Bauer unter Grasmangel litt, so daß er kaum das eigene Vieh durchbringen konnte und oft Heu gegen teures Geld in Polen kaufen mußte, wo die Landleute auf schlechten, grundlosen Wegen die ,,Fourage“ oft meilenweit bis zu den Garnisonen in Lyck heranfahren mußten, wurde die ,,Fourage“-Lieferung der Ruin des Landmannes, wie der Geheime Finanzrat Burghoff 1783 dem Generaldirektorium berichtete. So ist es nicht verwunderlich, daß bedingt durch die wirtschaftliche Not viele Bauern ihre Höfe verließen und nach Polen flüchteten. Trotzdem waren im Amte Lyck 1785 etwa 1000 Feuerstellen mehr als bei der ,,Landaufnahme des Generalhufenschosses“ im Jahre 1716 vorhanden. Gebauer nennt in den Bauerndörfern 1716 insgesamt 993 selbständige Existenzen gegenüber 1587 im Jahre 1785 und in den Freidörfern 1116 imJahre 1716 gegenüber 1451 Feuerstellen um 1785. Es ist auch festzuhalten, daß 1785 keine Hufen mehr ,,wüst“ lagen.

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Am Ende des 18. Jahrhundert hat sich die Bevölkerung im Kreise Lyck das erste Mal nach fast 150 Jahren wieder wesentlich vermehrt. Gebauer errechnet bei 3223 Feuerstellen einschließlich der adligen Dörfer bei durchschnittlich 5 Personen je selbständiger Existenz etwa 16500 - 17000 Menschen 1785. Gegenüber 1540 hat die Bevölkerung im Kreise L y c k trotz mancher schweren Schicksalsschläge bis 1785 um 45 % zugenommen. Tatsächlich war die Bevölkerungszahl 1540 bis etwa 1730 ziemlich konstant mit etwa 11 500 Menschen und hat sich in knapp 50 Jahren rapide erhöht. Es ist zu vermuten, daß dieses günstige Ergebnis auf die Unterstützung König Friedrich des Großen zurückzuführen ist, nachdem sein Vater Friedrich Wilhelm 1. die furchtbaren Menschenverluste, wie oben dargestellt, großartig ausgeglichen hatte. Maßgebend hierbei war die ab 1770 einsetzende Binnenwanderung; dabei stellten sich als Kolonisten Masovier und Litauer aus dem eignen Amt und aus dem übrigen Ostpreußen ein. Trotzdem wanderten noch 25000 Menschen aus Ostpreußen zwischen 1776 bis 1786 nach Gebauer aus. Dabei ist festzuhalten, daß sich im Hinblick auf die Besitzverhältnisse die Struktur im Kreise L y c k seit der Beendigung der ersten Kolonisation kaum geändert hat.

Der Adel war hier von Anfang an schwach vertreten; denn in der Zeit seiner Macht mit verstärkter Ansiedlung nach 1466 war dieses Gebiet noch nicht erschlossen, die äußerste ,,Wildnis“ erschien ihm auch nicht verlockend; für die zahlenmäßig geringe Adelsschicht boten sich in den schon kultivierten Gebieten im Westen Preußens und im Nordwesten um Königsberg Ausdehnungsmöglichkeiten genug. Darum spielte in unserer Heimat der Großgrundbesitz zu keiner Zeit eine Rolle. Auch im 17. und 18. Jahrhundert blieb das verkehrsferne wüste Land mit z. T. armseligem Boden der bäuerlichen Siedlung überlassen. Eine Aneignung wüster Hufen im 18. Jahrhundert durch Rittergutsbesitzer und damit eine Ausdehnung der Großgrundbesitzfläche, wie sie in andern Teilen der Provinz stark vor sich ging, hat hier nur vereinzelt stattgefunden; doch dürfte die Entstehung einiger Güter in diese Zeit fallen. Auch die Bauernbefreiung hat hier nicht die schädliche Wirkung wie in den Großgrundbesitzzonen im Westen der Provinz und im Raum Königsberg-Rastenburg-Insterburg-Tilsit gehabt, wo die frei werdenden Bauern vom Adel zu Gegenleistungen in Gestalt von Renten oder Bodenabtretungen gezwungen wurden. Seinen Mangel an adligen Besitzern verdankt unser Heimatkreis Lyck die Erhaltung seiner bäuerlichen Struktur.

Einen Überblick über die Entwicklung in den Adelsgütern und adligen Dörfern nach 1700 bis ins 19. Jahrhundert gibt Gebauer in einer Aufstellung:

Die Entwicklung der adl. Bauerndörfer ist bereits aus Zahlen erkennbar; waren es 1540 noch 9 adl. Bauerndörfer und Mitte des 17. Jahrhunderts noch 8 im Kreise Lyck, sind Anfang des 18. Jahrhundert (1 715—19) nur noch 6 adl. Bauerndörfer mit nur noch 19 Bauern und 8 Gärtnern vorhanden, nämlich Baitkowen, Goldenau, Grenzwacht/S awadden, Kobylinnen, Regelnitzen und Reuschendorf/Miedzen.

1785 bestanden insgesamt 17 adlige Güter bzw. Dörfer mit 175 Feuerstellen. Das Amt L y c k hatte nach Stein im Jahre 1785 Köllmer und Freie = 724, Müller 4, Vollbauern= 452, Halbbauern 3, Kossäten= 2, Eigenkätner 112, Gärtner = 28, Witwen im Besitz von Bauernhöfen = 109 Wirte. Die Scharwerksbauern mit 317 sind in obigen Zahlen enthalten, und zwar bei Köllmern und Vollbauern.

Interessant dürfte noch die Verteilung des Land-Grundbesitzes im Kammeramt Gumbinnen für 1800 sein, da diese in etwa derjenigen des Kreises Lyck entsprechen dürfte. Domänenvorwerke = 197 473 Morgen (3,3 %), vererbpachtete Domänenvorwerke = 81 601 (1,5 %) (zusammen fast 5 % des Bodens), bäuerliche Einsassen = 2473 306 Morgen (44,4 %), Besitz der Köllmer und Freien = 879 990 (16,1 %), Adl. Grundbesitz = 498 372(8,3 %), städtischer oder Stifts-Grundbesitz = 11 601 (1,9 %), Rest entfällt auf Wald.

Übrigens verbot Friedrich II. den Verkauf adliger Güter an Bürgerliche mit Verordnung vom 18.2. 1775.

Auch dieser König hatte für die ostpreußische Landwirtschaft gesorgt, ohne allerdings sein Ziel, die ,,Bauernbefreiung“ endgültig zu erreichen. Das sollte im 19. Jahrhundert gelingen.

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    •  Die napoleonischen Kriege (1806—1815)

Der unglückliche Krieg der Jahre 1806/1807 verschonte auch Masuren nicht von dem Kriegsgeschehen mit Besetzung durch fremde Truppen, Requisitionen und Plünderungen. Nach den für Preußen unglücklichen Schlachten bei Jena und Auerstädt (14. Oktober 1806) war Napoleon rasch bis zur Weichsel vorgestoßen. Danach bezog das französische Heer auch im westlichen Ostpreußen Winterquartiere. Am 8. Februar 1807 fand auf ostpreußischem Boden die erste, für Napoleon nicht siegreiche Schlacht bei Pr. Eylau statt. Nachdem Napoleon am 14. Juli 1807 das russische Heer geschlagen hatte, war das Schicksal Preußens entschieden. Der Frieden zu T i ls i t am 9. Juli 1807 vernichtete das Werk Friedrich des Großen; der preußische Staat wurde etwa auf die Hälfte reduziert. Die alte Grenze vor den 3 Teilungen Polens wurde wieder hergestellt; die Kreisgrenze von L y c k im Süden und Osten wurde wieder Staatsgrenze zu Polen hin. Neuostpreußen schlug Napoleon zum neugeschaffenen Herzogtum Polen, das in Personalunion mit dem Königreich Sachsen verbunden wurde; der Kreis Bialystok fiel an Rußland. Danzig wurde ,,Freistaat“ dem Namen nach unter der Schutzherrschaft Preußens und Sachsens, tatsächlich aber als französischer Stützpunkt an der Ostsee. Die räumliche Verbindung Ostpreußens zum übrigen Preußen ließ Napoleon entgegen polnischen Wünschen bestehen. Ganz Ostpreußen wurde von den Franzosen besetzt. Sie stellten an Ostpreußen höchste Ansprüche und Forderungen. Neben einer sehr hohen Kontribution an die Provinz und einer weiteren an die Stadt Königsberg erlitt die Provinz ungeheure Schäden durch die Verpflegung und Unterhaltung französischer Truppen, nachdem sich vorher schon russische Truppenteile durch Zügellosigkeit ausgezeichnet und an der Bevölkerung schadlos gehalten hatten.

In L y c k war nach dem Abzug der Russen der französische Marschall Ney mit seinem Armeekorps erschienen. Er erzwang persönlich mit geladener Pistole in der Hand bedeutende Lieferungen an Proviant, Pferden, Bekleidungsgegenständen u. a. Die Militärgebäude wurden wie vorher von den Russen im siebenjährigen Krieg zu Militärlazaretten eingerichtet. Der Stadt war durch Requisitionen der Franzosen außerdem eine Ausgabe von 7000 Talern erwachsen. Die Not der Bevölkerung wurde noch erhöht durch den großen Mangel an den notwendigsten Lebensmitteln; man mußte sich von verdorbenen Getreide, Kleie und Wurzeln ernähren; diese Notverhältnisse hatten eine Epidemie zur Folge, die noch nach dem Kriege fortherrschte und viele dahinraffte. Die Getreidepreise stiegen sehr an. Dem unglücklichen Kriege folgte eine furchtbare Viehseuche, die fast den ganzen Bestand Ostpreußens an Vieh dahinraffte und den Wohlstand der Bauern auf Jahre vernichtete. Die von Napoleon eingeführte ,,Kontinentalsperre“ traf nicht nur den Handel der ostpreußischen Hauptstadt Königsberg schwer, sondern wirkte sich auf die ganze Provinz aus. Die Ausfuhr von Getreide mußte eingestellt werden; andererseits stiegen die Einfuhrpreise gewaltig an, wichtige Kolonialwaren konnten nicht mehr eingeführt werden, wie z .B. Salz.

In dieser Notzeit wurde die unmittelbare Verbindung mit dem Könighause besonders zur Königin Luise bedeutsam für die Stärkung des Staatsbewußtseins der nationalen Gesinnung; in Ostpreußen und besonders in Königsberg traten patriotische Männer zusammen, um der Not zu begegnen. Allmählich wurde es besser. Rußland leistete Schadensersatz für offizielle Lieferungen an die russische Armee, aber auch für sonstige verursachte Schäden. Der preußische Staat griff ebenfalls zugunsten der notleidenden Bevölkerung ein. König Friedrich Wilhelm III. berief im September 1807 Freiherrn vom Stein an die Spitze der Staatsgeschäfte. Dieser sorgte dafür, daß der glimmende Funke des Widerstandes und des Vorwärtsschauens trotz wirtschaftlicher Sorgen und dumpfer Verzweiflung nicht mehr zum Erlöschen kam. Auf die von ihm eingeleitete ,,Bauernbefreiung“ (Edickt vom 9. Oktober 1807) wird an anderer Stelle eingehend eingegangen.

Freiherr vom Stein leitete in der Verwaltung eine Reihe von Verbesserungen ein; so setzte er die Städteordnung (19. November 1808) durch, konnte aber weitere Maßnahmen nicht mehr durchsetzen, da er auf Napoleons Drängen hin am 24. November 1808 entlassen werden mußte. Ihm folgte seit 1810 von Hardenberg nach.

Bereits im Januar 1809 hatte Wilhelm von H umboldt die Sektion für Kultus und Unterricht in Berlin übernommen.

Steins Idee der Trennung von Verwaltung und Justiz kam in der Verordnung vom 26. Dezember 1808 in der Neuordnung zur Geltung; das ,,Oberlandesgericht“ in Königsberg übernahm alle Justizsachen und gab die Hoheits-, Kirchen- und Schulsachen an die Regierung in Königsberg und Gumbinnen — hierher gehörte auch L y c k — ab. Ostpreußen stellte hervorragende Männer in dieser schweren Zeit, wie den Oberpräsidenten von Auerswald (bis 1810), Graf Alexander zu Dohna-Schlobitten, Oberstleutnant Carl von Clausewitz, York von Wartenburg u. a. War Ostpreußen auch ab Januar 1808 die einzige freie Provinz des Staates, so war doch diese Zeit für das Land sehr schwer. Bis Ende 1808 hielten die Franzosen das ganze übrige Staatsgebiet besetzt, da die ,,Kontributionen“ nicht abgezahlt, ja noch nicht einmal genau festgelegt waren. Das geschah erst im September 1808 mit 140 Millionen Franken. Erst danach erhielt der König sein Land mit Ausnahme der Festungen Stettin, Küstrin und Glogau zurück. Bis dahin hatte Ostpreußen einschließlich des rechts der Weichsel liegenden Teiles von Westpreußen die gesamten Kosten für die Staatsverwaltung und das Heer aufbringen müssen, dazu hatte es allein die Lasten der Kriegsentschädigung zu tragen. Damals wurde zum ersten Mal eine allgemeine ,,Einkommensteuer“ in Ostpreußen eingeführt. Ab 1809 wurden die Lasten auf das nunmehr von der französischen Besetzung freie ganze Staatsgebiet gelegt. Da wurde im Jahre 1811 die Provinz durch eine völllige Mißernte erneut schwer getroffen. Landwirtschaft und Handel waren nahe dem Ruin. Doch war die Zeit der Prüfungen noch nicht beendet. Im Jahre 1812 zogen auch durch unsere Heimat Teile der großen Armee Napoleons nach Rußland durch. Da hatten unsere Vorfahren wiederum eine große Notzeit durchzustehen. Der Chronist berichtet von den Launen des Siegers und von der Bedrückung durch die Armee. In fast allen Gemeinden unseres Heimatkreises lagen französische und bayrische Truppen. Das bayrische Armeekorps schlug ein Lager zwischen der Stadt Lyck und dem Domänenwerk Wittinnen auf; dazu wurde das Korn in einer Linie zwischen beiden Orten abgehauen. Nach etwa 1 Woche wurde von dem Plankenzaun, der den Kirchhof abgrenzte, eine Brücke über den dort vorbeifließenden Lyckfluß geschlagen und dann unter Umgehung der Stadt L y c k der Marsch auf Grodno durch Polen fortgesetzt. Die Bayern nahmen aus dem Kreise Lyck ,,beliebigst“ Pferde, Wagen und Vieh ohne Entschädigung mit. Während der Besatzungszeit forderte die französische und bayrische Truppe das Beste zum Essen, Gesottenes und Gebratenes mußte aufgefahren werden. Unser Grobbrot, das in unserer Heimat üblicherweise gebacken und gegessen wurde, behagte den französischen Soldaten nicht. Der Chronist vermerkt, daß manche Soldaten nur das Weichbrot herausbrachen und aßen, während sie die verbleibenden Krusten als zusätzliche Fußbekleidung über ihre Stiefel zogen, um diese auf den aufgeweichten Straßen sauber zu halten. Alle Einwohner waren froh, als die Armee nach kurzer Zeit weiter gen Osten zog.

Ende des Jahres 1812 kamen von der großen stolzen Armee nur armselige Reste nach Ostpreußen zurück. Französische Truppen überschritten am 11. Dezember erstmalig die Kreisgrenze, während bayrische Soldaten am 12. Dezember 1812 in Johannisburg ankamen. Verhungerte Soldaten, die über jedes Stückchen Brot herfielen, das sie vorher verschmäht hatten, die Freude empfanden über jede gereichte Kost und alles gierig verschlangen. Soldaten zerlumpt, kaum die Blöße bedeckend, mit sonderbarsten Kleidungsstücken, Soldaten mit erfrorenen Gliedmaßen, krank und elend und zu Tode erschöpft! Trotz des allgemeinen Hasses, den sich die Franzosen durch ihr früheres Benehmen auf dem Zuge nach Rußland zugezogen hatten, wurden die Unglücklichen doch mitleidsvoll empfangen und versorgt, wie Gerß in der Lötzener Chronik berichtet. Zu Recht sagt ein deutscher Dichter:

Mit Mann und Roß und Wagen, so hat sie Gott geschlagen.“

Am 15. Januar trafen die Vorhuten der russischen Armee unter Marschall Kutusow in Lyck ein. Am 19. Januar 1813 kam der russische Kaiser Alexander, in seinem Gefolge auch Stein und Arndt in Lyck an. Auf der über den Lyckfluß geschlagenen Brücke empfing ihn der Erzpriester Gisevius mit Vertretern der Stadt und des Amtes, begrüßte ihn dort und führte ihn in die Stadt Lyck. Kaiser A 1 e x ander nahm Wohnung auf dem Lycker Schloß. Nach kurzem Aufenthalt in Lyck rückte er mit seinem Heer über Johannisburg und Willenberg weiter durch Polen über Plock nach Kalisch. Den unablässigen Bemühungen von Scharnhorst war es gelungen, den preußischen König zum Anschluß an Rußland zu gewinnen. Am 28. Februar 1813 schlossen Preußen und Rußland in Kalisch das Bündnis zur Wiederherstellung des früheren Staates Preußen und zum Kampf gegen Napoleon.

Von Lyck aus eilte Stein von Arndt begleitet in Schlitten über gefrorene Seen und durch Wälder nach Gumbinnen und dann nach Königsberg, um die Hilfsquellen des Landes für den Widerstand gegen Napoleon zu eröffnen.

Die allgemeine Erbitterung des Landes über die Franzosen und der Wunsch nach einer Erhebung kam ihm ebenso entgegen, wie die Tat Yorks von Wartenburg. Dieser hatte als Befehlshaber des den linken Flügel der Franzosen bildenden und in Kurland operierenden preußischen Korps am 30. Dezember 1812 auf eigne Faust mit dem russischen General Diebitsch die berühmte Konvention von Tauroggen abgeschlossen, nach der das preußische Korps den Raum zwischen dem Kurischen Haff Memel und Tilsit besetzen und nach einer zweiten Konvention wenige Tage danach abgeschlossen in gemeinsamer Aktion mit den Russen Ostpreußen von den Franzosen säubern sollte. Freiherr vom Stein forderte den Zusammentritt der Ständeversammlung. Zu diesem berühmten Landtag am 5. Februar 1813 entsandte der Kreis Oletzko, zu dem auch das Lycker Amt und die Domänenämter Stradaunen und Polommen gehörten, Amtmann Bergau aus Kopicken/Goldenau und Aktuar Färber aus Lyck. Auf dieser hielt Graf York jene denkwürdige Ansprache, in der er unter dem begeisterten Beifall der Anwesenden im Namen des Königs zur Verteidigung des Vaterlandes aufforderte. Die Städteversammlung nahm am 7. Februar die Vorschläge des Grafen Alexander zu Dohna-Schlobitten und des Oberstleutnant Carl von Clausewitz über die Errichtung einer Landwehr in Ostpreußen nach der Landwehrordnung an. Die Stärke dieser Landwehr zu der Männer im Alter zwischen 18 und 45 Jahren eingezogen werden sollten, sollte in Ostpreußen 20000 Mann und 10000 Mann Reserven, deren Kosten die Gemeinden und Domänen zu tragen hatten, betragen. Außerdem war die Bildung eines Landsturmes vorgesehen, dem nicht in der Landwehr dienende Männer zwischen 18 und 60 Jahren angehören sollten. Schließlich billigte der Landtag Yorks‘s Vorschlag, durch Anwerbung Freiwilliger ein ,,Preußisches National-Kavallerie-Regiment“ von 1000 Mann aufzustellen. In der freiwilligen Teilnahme an der Landwehr und der Kavallerie waren ganz besonders die nordöstlichen (Litauen) und die südöstlichen (Masuren mit Lyck, Oletzko und Johannisburg) Grenzgebiete beteiligt. Während das National-Kavallerie-Regiment am 3. Mai 1813 zur Blücher-Armee in Schlesien stieß, wurde das Landwehr Korps in Stärke von 20000 Mann und mit einer Reserve von 13000 Mann der russischen Armee, die Danzig belagerte, zugeteilt. Stadt und Kreis L yc k hatten zahlreiche Freiwillige gestellt. Im Schulbericht über das Jahr 1813 vom Lycker Gymnasium heißt es, daß viele Lehrer und Schüler der oberen Klassen sich zur Landwehr als Freiwillige gemeldet hätten. Die ostpreußischen Linienregimenter haben an verschiedenen Schlachten 1813—1815 in Deutschland und Frankreich teilgenommen; von den Taten der ostpreußischen Landwehr auf den Kriegsschauplätzen ist am bekanntesten die Erstürmung des grimmaischen Tores in Leipzig am 19. Oktober 1813 geworden. Die Stadt Lyck und die Kirchdörfer des Kreises weisen Tafeln mit Gefallenen der Befreiungskriege in der Regel in der Kirche auf die Teilnahme und auf Verluste hin.

Ostpreußen war damit endgültig frei.

Ostpreußen 8000 v.d.Z. 
 in Lyck Jüngere Steinzeit 
 in Lyck Lyck um 1000  
 v.d.Z. 600 bis1230 
 in Lyck Lyck unter dem 
  Orden Lyck in der 
 Herzogenzeit Lyck unter den 
 Hohenzollern

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