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Des Kaisers Vollmacht für Hermann von Salza
Friedrich II. von Gottes Gnaden Kaiser der Römer, allzeit erhaben, König von Jerusalem und Sizilien. Dazu hat Gott unser Kaisertum hoch über die Könige des Erdkreises gestellt und die Grenzen seiner Herrschaft über verschiedene Zonen der Welt ausgedehnt, auf daß unsere mühevolle Sorgfalt sich auf die Verherrlichung seines Namens in dieser Welt und auf die Verbreitung des Glaubens unter den Heiden richte, wie er denndas heilige römische Reich zur Predigt des Evangeliums geschaffen hat, damit wir nicht weniger die Unterwerfung wie die Bekehrung der Heiden erstreben: wir gewähren also die Gnade der Verleihung, durch die rechtgläubige Männer für die Unterwerfung barbarischer Völker und die Besserung des Gottesdienstes beständige, tägliche Mühen auf sich nehmen und Mittel und Leben unablässig einsetzen. Daher wollen wir durch den Wortlaut dieses Schreibens allen Gegenwärtigen und Zukünftigen unseres Reiches kundtun, daß Bruder Hermann, der ehrwürdige Meister des heiligen Hauses vom Spitale St. Mariens der Deutschen zu Jerusalem, unser Getreuer, uns den ergebenen Willen seines Herzens genauer offenbart und vor uns dargelegt hat, daß unser Ergebener, Herzog von Massowien und Kujawien, versprochen und angeboten hat, ihn und seine Brüder mit dem sogenannten Kulmer Lande sowie in einem anderen Lande zwischen seiner Mark und dem Gebiet der Pruzzen auszustatten, und zwar so, daß sie die Mühe auf sich nehmen, standhaft in das Preußenland einzudringen und es zu Ehre und Ruhm des wahren Gottes in Besitz zu nehmen. Wir beachten die sichtbar bereite Frömmigkeit des Meisters, in der er die Erwerbung dieses Landes für sein Haus im Herrn glühend erstrebt, und die Tatsache, daß dieses Land in die Herrschaft des Reiches einbegriffen ist. Wir vertrauen auch auf die Klugheit des Meisters, der ein Mann ist mächtig in Werk und Wort und durch sein und seiner Brüder Bemühen kraftvoll beginnen und die Eroberung des Landes mannhaft und nicht nutzlos vom Begonnenen ablassen wird, wie mehrere andere, die viel Mühe an die gleiche Sache verschwendeten, und während sie Fortschritte zu machen schienen, Fehlschläge erlitten: Daher haben wir dem Meister die Vollmacht erteilt, in das Preußenland mit den Kräften des Ordenshauses und mit allen Mitteln einzudringen, und überlassen und bestätigen dem Meister, seinen Nachfolgern und seinem Hause für immer sowohl besagtes Land, das er von, dem Herzog gemäß seinem Versprechen erhalten wird und ein anderes Gebiet, das er ihnen geben wird, wie auch alles Land, das er mit Gottes Zutun in Preußen erobern wird, als ein altes und gebührliches Recht des Reiches an Bergen, Ebenen, Flüssen, Wäldern und am Meere, auch daß es frei von allem Dienst und Steuer und lastenfrei behalten und gegen niemanden verpflichtet sein sollen. Durch die Vollmacht dieser Urkunde verbieten wir, daß irgendein Fürst, Herzog, Markgraf, Graf, Dienstmann, Schulze, Vogt oder irgend eine andere Person hoch oder nieder, geistlich oder weltlich, gegen den Wortlaut dieser unserer Verleihung und Bestätigung etwas zu unternehmen wagt; wer es aber wagt, der mag wissen, daß ihm eine Strafe von 100 Pfund Gold trifft, von denen die eine Hälfte unserer Kammer, die andere den Geschädigten zu zahlen ist.
Zur Erinnerung und steten Festigung dieser Genehmigung und Bestätigung ließen wir diese Urkunde herstellen und mit goldener, durch unseren Majestätsstempel aufgeprägter Bulle befestigen. Dies geschah im |
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